Körperverletzung oder versuchter Totschlag oder versuchter Mord?

4 Antworten

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Guten Tag!

Ich habe die Folge gestern verfolgt. Anhand des Tathergangs sowie der Art und Weise käme ein schwerer Raub gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Betracht. Der Täter hat es ausschließlich auf die Brieftasche der Dame abgesehen. Zwar bestand die Absicht, nötigenfalls das Opfer ,,abzustechen“, dies stellt jedoch eine Drohungshandlung mit Gefahr für Leib und Leben nach § 249 Abs. 1 StGB dar. Der Raub verlangt nämlich ein qualifiziertes Nötigungsmittel, sprich: Drohung oder Gewalt im Sinne des Absatz 1, was man hier bejahen kann. Eine Tötungsabsicht würde ich ablehnen, kann man aber auch sicherlich anders vertreten.

Der schwere Raub nach § 250 Abs. 2 StGB stellt das schwerere Unrecht gegenüber der gefährlichen Körperverletzung dar. Gemäß § 52 Abs. 2 StGB ist die Strafvorschrift mit der höheren Strafandrohung anzuwenden. In dem Fall wäre es Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.
Interessant: der Totschlag sieht ebenfalls eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren vor. Das Strafmaß zum schweren Raub nach Absatz 2 ist somit identisch.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


Mogli333 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 12:45

Danke für deine ausführliche Antwort. Kannst du bitte noch den Unterschied zwischen "normaler" Körperverletzung und "schwerer" Körperverletzung sowie "normalem" Raub und "schwerem" Raub erklären?

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ChaosLeopard  04.07.2024, 13:15
@Mogli333

Sehr gerne!

Die gefährliche Körperverletzung zeichnet sich gegenüber der einfachen Körperverletzung durch die Art der Tathandlung aus. Der Täter greift etwa zu gefährlichen Mitteln wie einer Waffe oder Gift, um eine Körperverletzung mit höherem Verletzungspotenzial zu verursachen. Die genauen Tathandlungen können Sie in § 224 Abs. 1 StGB nachlesen. Bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB bedarf es eine besonders schwere Verletzung des Opfers wie etwa der Verlust des Sehvermögens oder eine Lähmung. Der Eintritt einer solchen schweren Verletzung von erheblichem Grad begründet die höhere Strafandrohung.

Beim schweren Raub nach § 250 StGB ist es das gleiche: Dieser liegt dann vor, wenn zumindest der Täter eine Waffe oder gefährliches Werkzeug beisich führt und/oder die Tat innerhalb einer Bande begangen wird. Auch hier wird die Art und Weise, dass der Täter zu gefährlichen Mitteln greift, höher bestraft. Daher sieht die Vorschrift des § 250 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren vor. Er muss die Waffe/ das Werkzeug nicht verwenden, es reicht, dass durch die Mitnahme die Gefahr besteht, dass er es gegen Menschen einsetzt. Verwendet er es tatsächlich gegen Menschen, liegt, wie im obigen Fall, der Absatz 2, und damit eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren vor.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

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Viel zu wenig Information, es fehlen der genaue Tathergang. Warum und wie kam es zur Verletzung des Mannes. Hat der Täter ihn angegriffen mit dem Vorsatz ihn zu verletzen, oder kam es mehr oder weniger im Gerangel zu der Verletzung? Das eine könnte als versuchter Totschlag oder versuchter Mord gewertet werden, wohingegen das Andere eine gefährliche Körperverletzung darstellen würde, wenn der Vorsatz des Totschlages oder Mordes ausgeschlossen wäre. Solche Fälle sind viel zu komplex um sie innerhalb weniger Minuten bewerten zu können. Das Persönlichkeitsprofil des Täters spielt eine Rolle, sein bisheriger krimineller Werdegang, soziale Bindungen usw.
Einbrecher kommen eigentlich nicht mit dem Vorsatz, jemanden zu verletzen oder zu töten. Sie kommen um Eigentumsdelikte zu verüben. Wenn sie allerdings eine Waffe mitführen, um den Erfolg der Tat abzusichern, gehen sie zumindestens billigend davon aus, das sie jemanden verletzen. Eine Tötungsabsicht muß aber erst nachgewiesen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

Mogli333 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 04:42
Bei einem Gerangel wird der Mann vom Täter mit der Stichwaffe verletzt.
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ZuumZuum  04.07.2024, 04:51
@Mogli333

Wie ist es dazu gekommen?
Du scheinst es noch nicht ganz verstanden zu haben. Was vor Ort passiert ist, kann nur wenige Sekunden gedauert haben. Das Gericht und die Gutachter haben dafür aber dann Monate Zeit, diese paar Sekunden auseinanderzupflücken und rechtlich zu bewerten.

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In den USA gibt es dafür 30-40 Jahre Haft. Wer ein altes Ehepaar in ihrem eigenen Haus überfällt und absticht, sollte nicht auf Gnade hoffen. In Deutschland gibt es dafür 5-8 Jahre. Welches Delikt die Staatsanwaltschaft den Täter genau vorwirft, spielt am Ende keine Rolle. Wenn er bei der Tat unter 21 war, kommt er noch milder davon.


Mogli333 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 03:54

Und trotzdem sitzen in den USA - trotz drastischer Abschreckung - proportional zur Gesamtbevölkerung viel mehr Menschen in Haft als in Deutschland. Das wundert mich immer wieder und ich habe keine Erklärung dafür.

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kommt auf den Richter an

mindestens Home Invasion, schwerer Raub, mit Körperverletzung

eventuell Mordversuch