Könnte es erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik zur Anwendung des Art. 37 GG kommen?
Nach einigen Umfragen wäre in Sachsen und Thüringen keine Regierungsbildung ohne AfD und/oder BSW möglich. Es ist davon auszugehen, dass besonders eine AfD-Beteiligung von der Bundesregierung nicht akzeptiert wird.
Inwiefern könnte der Bund im Rahmen des Art. 37 GG eingreifen bzw. wie wahrscheinlich ist dies?
Wenn ich mal fragen darf. Was sagt. Art. 37 GG?
Bundeszwang. Wenn ein Land nicht den Pflichten nach dem GG oder anderer Bundesgesetzte nachkommt, darf der Bund zwangsmittel einsesetzen
3 Antworten
Wenn es zu keiner Neuwahl einer Landesregierung kommt, bleibt wohl die alte geschäftsführend im Amt.
Bundesland hat da bichrs zu suchen.
Zu dem kommt es, wenn eine Landeregierung (z.B. beim Thema Abschiebungen) gegen Bundesrecht verstoßen will.
Im GG steht: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Lächerlich!! Die AFD wird eher vorher verboten. Und die kann sich jede Regierungsbeteiligung knicken!! Da gibt es andere Möglichkeiten auch in Sachsen. Oh man...
https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/
CDU: 29%
SPD: 5%
Grüne: 5%
macht schonmal 44% Von daher... Aber es wäre besser, wenn die Grünen und die SPD in Sachsen jeweils nochmal mindestens 4 bis 5 Prozent zulegen würden. Von daher: die AFD wird NICHT gebraucht für eine Regierungsbildung.
Ist auch nicht passiert, als die Linkspartei in Thüringen an die Macht kam.