Kann oder darf das Jobcenter von einem leistungsbezieher mal so einfach verlangen das dieser an einer Maßnahme teilnehmen soll, wenn dieser angehörigen pflegt?

4 Antworten

Das Amt kann das schon verlangen. Also zumindest wenn man Bürgergeld bezieht. Wenn man Pflegegeld bekommt um den Angehörigen zu pflegen dann kommt es auf die Pflegestufe an.


Konradabi 
Beitragsersteller
 13.11.2023, 02:06

Kommt ea sicher nur auf die Pflegestufe an? Es wäre in dem fall pflegestufe 2, dennoch 5 stunden täglich werden benötigt sich um den angehörigen zu kümmern, so ist das auch der Krankenkasse gemeldet.

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MrSlowhand129  13.11.2023, 02:17
@Konradabi

Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen : Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.

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Konradabi 
Beitragsersteller
 13.11.2023, 02:25
@MrSlowhand129

Also trifft es zu bei mir und ich kann wenn überhaupt, wenn das Gesetz es mir erlaubt einen nebenjob machen? Ich benötige ja jeden Tag 5 stunden für den angehörigen..

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So hart es klingt: das wird erstmal nicht anerkannt. Es liegt auch im gewissen Rahmen des Sachbearbeiters vom jobcenter, was er mit dir macht. Da kann ich dir nur den Tipp geben, einen Termin auszumachen und alle Unterlagen wie zb Pflegegutachten, Pflegestufe, behindertengrad etc beizulegen 😉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung 😊

Konradabi 
Beitragsersteller
 13.11.2023, 02:17

Ja hab das gefühl seitdem ich einer neuen behörde drei straßen weiter zugeordnet wurde in Hamburg, warum auch immer, ein Umzug fand nicht statt meiner seits aus, kann die neue behörde mich anscheinend überhaupt nicht ab, ständig bekam in den letzten Monaten Einladungen und wenn ich dann mal eine nicht wahrnahm wurde ich deswegen schon schikaniert, obwohl ich mich persönlich noch entschuldigt hatte bei der sachbearbeiterin, aber die geht kaum auf mich ein und wirkt nicht besonders hilfreich, sie setzt nur ihre eigenen interessen durch und sowas ist total scheisse, jetzt bin ich seit kurzem eine Pflegeperson für einen angehörigen, mal gucken was die sachbearbeiterin nun sagen wird, obwohl ich überhaupt keine lust habe auf sie. Einzig was infrage käme jetzt wäre wenn dann erstmal ein nebenjob und keine bewerbunfcoaching maßnahme für einen vollzeitjob..

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Unabhängig davon das es bei Pflege einer Angehörigen nicht zumutbar wäre.

Jeder dem eine Maßnahme zugewiesen wird, sollte nichts unterschreiben.

Dann wird die Maßnahme meistens beendet, ohne das Sanktionen möglich sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Konradabi 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 01:41

Ja die Sachbearbeiterin hat mich etwas unterachreiben lassen und auch keine kopie darüber ausgehändigt was ich ehrlich gesagt joch am selben tag für komisch hielt, sie hat dir frist bis zum 15.11 mir gegeben von der liste die sie mir gab eine anlaufstelle rauszusuchen um dort die Maßnahme zu beginnen. Wir hatten das am 19.09.23 vereinbart , kann ich da kein widerapruch einlegen oder so?

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Insgesamt möchtest Du sagen, Du stehst dem Arbeitsmarkt sowieso nicht zur Verfügung.

Das Jobcenter hat aber nur Kunden, die erwerbsuchend dem Arbeitsmarkrt auflauern. Hart aber herzlich.

Sonst sind sie (aus welchen Gründen immer) doch Erwerbsunfähig. Im weitestem Sinn.

Damit gehörst Du doch eher in EU-Rente oder Grundsicherung.

Oder ich habe es falsch verstanden.


Konradabi 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 01:46

Nö wieso sollte ich in rente gehen, dann hätte ich ja meinen Realschulabschluss umsonst nachgeholt letztes jahr, auch wenn ich jetzt 29 bin, ich war oder bin die ganze Zeit bemüht darum eine ausbildungsstelle für mich zu finden, weil ich auch einfach nur normal leben möchte und nicht vom hartz 4?! es kann ja die pflege immer noch jemand vom ambulanten Dienst oder so übernehmen, diese Option gäbe es ja auch keiner hat das recht mir jetzt in schwierigen lage auf die pelle zu gehen, die Würde des Menschen gilt zu schützen.

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