Können mietereigene Einbauten jederzeit entsorgt werden? Hilfe!?

3 Antworten

Also erstmal zu Dreck: Ich habe auch schon viel Negatives über diese Firma gehört, wir selbst wohnen auch in solch einer Wohnbausiedlung und haben wirklich kaum Probleme. Reparaturen werden erledigt, gut, über die Qualität kann man geteilter Meinung sein, aber im Großen und Ganzen geht hier alles gut klar.

Zweitens: Ich habe auch solch eine Einwilligung unterschrieben, die ich aber selbst formuliert habe. Darin hieß es, dass ich den übernommenen Laminatboden meiner Vormieter auf eigene Kosten beim Auszug entfernen werde.

Ebenso habe ich beim Einzug noch eine Klausel aus dem Mietvertrag ändern lassen, obwohl im Vertrag stand, dass der Wortlaut nicht mehr geändert werden kann.

Jetzt also mal keine Sorge. Ruf da mal an und sag denen, was Dich an diesem Schreiben stört. Aus meiner Erfahrung heraus werden sie Dir entgegen kommen.

von wem? von der Wobau entsorgt? Dann gäbe es keine Einigungserfordernis.

Von der Vormieterin: warum denn nicht die Einigung besorgen? Wenn Du allerdings einen Nachweis hast, das Du die Küche gekauft hast, ist die Einigung unnötig.

Was sagt eigentlich Dein Mietvertrag zum Thema Küche? Steht die Küche im Vertrag als Inhalt drin? Dann sind die gesetzl. Regelungen nochmals anders.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

lexihexizyx 
Beitragsersteller
 02.02.2020, 22:13

Von wem wird eben nicht explizit beschrieben, der Wortlaut ist regelrecht: Die o.g. Privateinbauten können jederzeit ersatzlos auf Ihre Kosten entfernt und entsorgt werden. Die sonstigen Punkte beschreiben z.B., dass ich selbst für jegliche Reparaturen hafte, dass Böden, Fliesen etc. nach meinem Auszug dem Nachmieter oder Vonovia überlassen werden, alles nachvollziehbar.. Nur dieser eine Punkt stört mich arg. Im Mietvertrag steht nichts von der Küche.

0
oklein  02.02.2020, 22:31
@lexihexizyx

Dann ergänze den Passus doch einfach wie folgt: "... entsorgt werden. Rückbau und Entsorgung zu Lasten des Mieters kann nur nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgen und auch dann nur, wenn der Mieter einer vom Vermieter geforderten Rückbauverpflichtung nicht binnen angemessener Frist nachkommt."

Das wäre ein Beispielformulierung, die Deine - m.E. begründeten - Sorgen wieder auf normale Wege bringen sollte. Ich denke aber, dass das auch so gedacht war.

0

Jederzeit ist Unfug! Bei Beendigung des Mietverhältnisses aber schon.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung