Können mietereigene Einbauten jederzeit entsorgt werden? Hilfe!?
Hallo ihr lieben,
ich habe folgendes Problem - ich habe vor kurzem eine Wohnung gefunden, die ich bitter nötig hatte. Soweit so gut - die Vormieterin wollte die Einbauküche und einige Kleinigkeiten drin lassen und ich habe sie gegen eine Abstandszahlung übernommen.
Nun soll ich der Vermieterin bzw. der Mitarbeiterin der Wohnungsbaugesellschaft eine unterschriebene Einigung darüber schicken, die unter anderem besagt, dass die Einbauten jederzeit auf meine Kosten entfernt und entsorgt werden können.
Ist das rechtens? Eine Klausel über die Entfernung beim Auszug wäre ja absolut nachvollziehbar, aber das? Die Wohnungsbaugesellschaft ist Vonovia - absoluter Dreck schon klar, aber auch die dürfen sowas nicht oder?
Vielen lieben Dank für jegliche Ratschläge oder Erfahrungsberichte!
3 Antworten
Also erstmal zu Dreck: Ich habe auch schon viel Negatives über diese Firma gehört, wir selbst wohnen auch in solch einer Wohnbausiedlung und haben wirklich kaum Probleme. Reparaturen werden erledigt, gut, über die Qualität kann man geteilter Meinung sein, aber im Großen und Ganzen geht hier alles gut klar.
Zweitens: Ich habe auch solch eine Einwilligung unterschrieben, die ich aber selbst formuliert habe. Darin hieß es, dass ich den übernommenen Laminatboden meiner Vormieter auf eigene Kosten beim Auszug entfernen werde.
Ebenso habe ich beim Einzug noch eine Klausel aus dem Mietvertrag ändern lassen, obwohl im Vertrag stand, dass der Wortlaut nicht mehr geändert werden kann.
Jetzt also mal keine Sorge. Ruf da mal an und sag denen, was Dich an diesem Schreiben stört. Aus meiner Erfahrung heraus werden sie Dir entgegen kommen.
von wem? von der Wobau entsorgt? Dann gäbe es keine Einigungserfordernis.
Von der Vormieterin: warum denn nicht die Einigung besorgen? Wenn Du allerdings einen Nachweis hast, das Du die Küche gekauft hast, ist die Einigung unnötig.
Was sagt eigentlich Dein Mietvertrag zum Thema Küche? Steht die Küche im Vertrag als Inhalt drin? Dann sind die gesetzl. Regelungen nochmals anders.
Dann ergänze den Passus doch einfach wie folgt: "... entsorgt werden. Rückbau und Entsorgung zu Lasten des Mieters kann nur nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgen und auch dann nur, wenn der Mieter einer vom Vermieter geforderten Rückbauverpflichtung nicht binnen angemessener Frist nachkommt."
Das wäre ein Beispielformulierung, die Deine - m.E. begründeten - Sorgen wieder auf normale Wege bringen sollte. Ich denke aber, dass das auch so gedacht war.
Jederzeit ist Unfug! Bei Beendigung des Mietverhältnisses aber schon.
Von wem wird eben nicht explizit beschrieben, der Wortlaut ist regelrecht: Die o.g. Privateinbauten können jederzeit ersatzlos auf Ihre Kosten entfernt und entsorgt werden. Die sonstigen Punkte beschreiben z.B., dass ich selbst für jegliche Reparaturen hafte, dass Böden, Fliesen etc. nach meinem Auszug dem Nachmieter oder Vonovia überlassen werden, alles nachvollziehbar.. Nur dieser eine Punkt stört mich arg. Im Mietvertrag steht nichts von der Küche.