Können ich und meine Schwester einfach den Namen von dem Freund meiner Mutter annehmen?

7 Antworten

Wenn deine Mutter heiratet und diese beiden den Namen des Bräutigams zu ihrem Ehenamen bestimmen, können du und deine Schwester einbenannt werden, indem deine Mutter und deren Ehemann dir und deiner Schwester ihren Namen erteilen. Allerdings müssen dazu einige Voraussetzungen vorliegen: Du und deine Schwester müssen minderjährig sein, Volljährige, also über 18-jährige, können nicht einbenannt werden. Außerdem kommt es darauf an, wer von den Eltern die gemeinsame Sorge hat, die Mutter allein oder gemeinsam mit dem Vater. Bei letzterem oder wenn der Vater den Namen des Kindes bei dessen Geburt mitbestimmt hat, muss der Vater einwilligen. Zudem wäre es äußerst ungünstig, wenn z. B. deine Schwester einbenannt werden könnte, du aber nicht, so dass ihr letzten Endes verschiedene Familiennamen hättet.

Scheitert eine Namenserteilung aus irgendwelchen Gründen, würde auch eine Namensänderung auf öffentlich-rechtlicher Basis abgelehnt werden. Es bliebe dann allerdings nur eine Adoption durch euren Stiefvater, so dass ihr -im Gegensatz zu einer Namenserteilung- rechtlich gemeinsame Kinder eurer Mutter und eures Stiefvater wäret. Dies hat natürlich viel weiterreichende Auswirkungen in Bezug auf Unterhalts- oder Erbrecht. Die Verwandtschaft zu euren leiblichen Vätern würde erlöschen, sie sind nicht mehr unterhaltspflichtig. Ihre Zustimmung ist ebenfalls erforderlich, wird normalerweise erteilt, sofern nicht eine enge persönliche Beziehung zwischen Vater und Kind vorhanden ist und der Vater diesen Verlust nicht hinnehmen will. Eine notarielle Beratung im Einzelfall ist unbedingt zu empfehlen, bevor ein solcher Schritt eingeleitet wird. 

Eine Adoption ist dafür nicht nötig. Aber bei Minderjährigen müssen der Namensänderung vermutlich auch die Väter zustimmen.

Mit der reinen Namensänderung ist keine Adoption verbunden. Ihr tragt nur den Namen und im Todesfall erbt ihr nicht.

Früher mußte auch die neue Familie der Namensänderung zustimmen, weil dann alle nach außen hin glauben ihr seid vollwertige Mitglieder der Familie. Aber ob das heute noch so ist weiß ich nicht.

wenn ihr beide noch nicht Volljährig seit dann müssten eure beiden jeweiligen Väter zustimmen, wenn das der Fall ist dann könnte der neue Mann an der Seite eurer Mutter euch adoptieren

Wessen Namen tragt ihr denn jetzt?  War Deine Mutter mit den jeweiligen Vätern verheiratet, so dass Ihr dessen Namen tragt?

Ansonsten könnt Ihr Euch erkundigen ob eine sogenannte Einbenennung möglich ist ( bei Dir vermutlich ob Deines Alters schwieriger, als bei Deiner kleinen Schwester ).


feenblume 
Beitragsersteller
 12.11.2017, 20:00

Wir haben beide den Namen unser mutter

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wilees  12.11.2017, 20:03
@feenblume

Also ist die Zustimmung des jeweiligen Vaters nicht erforderlich, wenn er nicht mit Deiner Mutter verheiratet war.

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DasNeueProfil  16.11.2017, 12:15
@wilees

In dem Fall (die Kinder tragen NICHT den Namen des Vaters) ist die Zustimmung des Vaters nur dann erforderlich, wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat.

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