Können Hauptschulen-Schüler Anwälte etc. werden?

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Fast jeder war mal Hauptschüler.

Aber mit einem Hauptschulabschluss allein erreicht man keine Studienreife. Und damit kann auch logischerweise nicht studiert werden


MisterParkinson  14.06.2022, 17:00
Fast jeder war mal Hauptschüler.

So viele gehen jetzt auch nicht auf die Hauptschule.

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wiki01  14.06.2022, 17:01
@MisterParkinson

Nein? 4 Jahre Hauptschule, dann wechseln auf die Realschule oder Gymnasium?

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MisterParkinson  14.06.2022, 17:02
@wiki01

das machen aber sehr wenige.

Die meisten Gymnasiasten waren niemals auf einer Hauptschule.

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ilovehermine  14.06.2022, 17:03
@wiki01

Ich denke, dass aktuell - zumindest in Deutschland, vielleicht ist es in Österreich oder der Schweiz anders - eine eher kleine Minderheit tatsächlich die Hauptschule besucht. Die meisten sind von Anfang an Gymnasiasten oder Realschüler.

Auf meinem Gymnasium weiß ich z. B. von keiner Person, die auf einer Hauptschule war oder auch nur jemanden von einer Hauptschule kennt. Auf eine Hauptschule gehen normalerweise nur diejenigen, die aufgrund schlechter Grundschulnoten keine andere Wahl haben.

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DieDas57  14.06.2022, 17:25
@ilovehermine

Ich glaube anstatt Hauptschule war eher das Wort „Grundschule“ gemeint.

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Theoretisch ist alles möglich, wenn der Wille vorhanden ist, nach dem Abschluss.

Wenn man nur ein Hauptschulabschluss hat benötigst du ein Realschulabschluss, um auf dem Gymnasium das Abitur zu absolvieren.
Meines Erachtens nach kostet das in diesem Fall etwas zu viel Zeit, weshalb ich empfehlen würde, allein schon wegen dem Mehrwert, folgendes zu tun:

Mit dem Hauptschulabschluss bei einer mittelständigen Kanzlei bewerben dort sich zu 110 % auf die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r konzentrieren und anschließend entweder drei Jahre arbeiten oder eine Weiterbildung in dem Bereich tätigen und im Nachgang über den Bildungsweg in einer Uni einschreiben. (Dort werden gewisse Voraussetzungen verlangt)

Im Folge des hast du eine Ausbildung in der Tasche, Arbeitserfahrungen gesammelt und startest mit etwas Vorwissen und Praxiserfahrung in das Studium der Rechtswissenschaften.

Die Vorteile der zweiten Variante sind meines Erachtens nach besser.

1.du verdienst Geld kannst dieses zum Teil zurücklegen

2. lernst sowohl juristische als auch andere wichtige Sachen fürs Leben. Und ob dies überhaupt was für dich ist auch wenn dich nicht alles deckt.

3. Du kannst neben dem Studium bis zu 20 Stunden in deinem Beruf arbeiten gehen und je nach Kanzlei übergreifend ausgebildet beziehungsweise mit Aufgaben ausgestattet werden.

Nachteil: du bist auf juristische Studiengänge angewiesen. Es sei denn, du hast ich mein es wären vier oder fünf Jahre gearbeitet dann kannst du auch berufsübergreifend studieren.

Das Abitur bietet dir zwar gewisse Skills zum Thema schreiben, Latein und freihalten. Jedoch sind diese an deine Noten am Ende des Tages gebunden und meines Erachtens nach kannst du die wichtigen Skills auch neben der Ausbildung mit der Ausbildung lernen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

MWG97  04.04.2024, 17:08

Theoretisch ist alles möglich, wenn der Wille vorhanden ist, nach dem Abschluss.

Wenn man nur ein Hauptschulabschluss hat benötigst du ein Realschulabschluss, um auf dem Gymnasium das Abitur zu absolvieren.
Meines Erachtens nach kostet das in diesem Fall etwas zu viel Zeit, weshalb ich empfehlen würde, allein schon wegen dem Mehrwert, folgendes zu tun:

Mit dem Hauptschulabschluss bei einer mittelständigen Kanzlei bewerben dort sich zu 110 % auf die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r konzentrieren und anschließend entweder drei Jahre arbeiten oder eine Weiterbildung in dem Bereich tätigen und im Nachgang über den Bildungsweg in einer Uni einschreiben. (Dort werden gewisse Voraussetzungen verlangt z.B. 3 Jahre arbeiten Vollzeit im Job)

Im Folge dessen hast du eine Ausbildung in der Tasche, Arbeitserfahrungen gesammelt und startest mit etwas Vorwissen und Praxiserfahrung in das Studium der Rechtswissenschaften.

Die Vorteile der zweiten Variante sind meines Erachtens nach besser.

1.du verdienst Geld kannst dieses zum Teil zurücklegen

2. lernst sowohl juristische als auch andere wichtige Sachen fürs Leben. Und ob dies überhaupt etwas für dich ist, auch wenn sich nicht alles deckt.

3. Du kannst neben dem Studium bis zu 20 Stunden in deinem Beruf arbeiten gehen und je nach Kanzlei / Chef etc. übergreifend ausgebildet beziehungsweise mit Aufgaben ausgestattet werden.

Nachteil: Du bist auf juristische Studiengänge angewiesen. Es sei denn, du hast (ich mein es wären) vier oder fünf Jahre gearbeitet dann kannst du auch berufsübergreifend studieren.

Das Abitur bietet dir zwar gewisse Skills zum Thema schreiben, Latein und Freiheiten zum studieren, jedoch sind diese an deine Noten am Ende des Tages gebunden und meines Erachtens nach kannst du die wichtigen Skills auch neben der Ausbildung mit der Ausbildung lernen.

Wichtig ist nur das du dir einen Plan machst

Ausbildung 2,5-3 Jahre

Arbeiten 3 Jahre

Anmeldung an Uni XYZ über den Bildungsweg.

selbstverständlich sollte dieser Plan detailreicher geschmückt sein und in unterschiedliche Pläne unterteilt werden, wie zum Beispiel zwischen Prüfung Abschlussprüfung und Skills, die du lernen solltest innerhalb dieser drei Jahre für das Studium.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg und immer dran denken. Nichts ist umsonst. Viel Erfolg.

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Ja, sicher. Nach dem Hauptschulabschluss müssen sie aber noch Abitur machen, um Jura studieren zu dürfen.

Meine Nachbarin war auf einer Hauptschule, hat da ihren Abschluss gemacht, als Erwachsene irgendwann Abi und Studium durchgezogen und ist jetzt Ingenieurin.

Wenn sie nach der Hauptschule aufs Gymnasium gehen, ja.

Meine Frau war auch mal auf der Hauptschule, hat danach einen Realschulabschluss und danach ein allgemeinbildendes Abitur gemacht.

Sie macht fängt jetzt im Herbst mit ihren Master an. (Zwar nichts mit Rechtswissenschaft aber sie könnte auch Jura studieren)