Theoretisch ist alles möglich, wenn der Wille vorhanden ist, nach dem Abschluss.

Wenn man nur ein Hauptschulabschluss hat benötigst du ein Realschulabschluss, um auf dem Gymnasium das Abitur zu absolvieren.
Meines Erachtens nach kostet das in diesem Fall etwas zu viel Zeit, weshalb ich empfehlen würde, allein schon wegen dem Mehrwert, folgendes zu tun:

Mit dem Hauptschulabschluss bei einer mittelständigen Kanzlei bewerben dort sich zu 110 % auf die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r konzentrieren und anschließend entweder drei Jahre arbeiten oder eine Weiterbildung in dem Bereich tätigen und im Nachgang über den Bildungsweg in einer Uni einschreiben. (Dort werden gewisse Voraussetzungen verlangt)

Im Folge des hast du eine Ausbildung in der Tasche, Arbeitserfahrungen gesammelt und startest mit etwas Vorwissen und Praxiserfahrung in das Studium der Rechtswissenschaften.

Die Vorteile der zweiten Variante sind meines Erachtens nach besser.

1.du verdienst Geld kannst dieses zum Teil zurücklegen

2. lernst sowohl juristische als auch andere wichtige Sachen fürs Leben. Und ob dies überhaupt was für dich ist auch wenn dich nicht alles deckt.

3. Du kannst neben dem Studium bis zu 20 Stunden in deinem Beruf arbeiten gehen und je nach Kanzlei übergreifend ausgebildet beziehungsweise mit Aufgaben ausgestattet werden.

Nachteil: du bist auf juristische Studiengänge angewiesen. Es sei denn, du hast ich mein es wären vier oder fünf Jahre gearbeitet dann kannst du auch berufsübergreifend studieren.

Das Abitur bietet dir zwar gewisse Skills zum Thema schreiben, Latein und freihalten. Jedoch sind diese an deine Noten am Ende des Tages gebunden und meines Erachtens nach kannst du die wichtigen Skills auch neben der Ausbildung mit der Ausbildung lernen.