Können deutsche Männer die sich im Ausland aufhalten gezwungen werden im Kriegsfalle für einen Militärdienst zurück zu kommen?
2 Antworten
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Salue
Nein, ein Staat hat keine Befugnis auf dem Terretorium eines anderen Staates eigene Bürger einzuberufen.
Die Nazi haben es trotzdem gemacht, sie haben eigene Bürger, die schon lange in der Schweiz lebten, per Post aufgeboten. Sie drohten mit dem Entzug der Deutschen Staatsbürgerschaft.
Die meisten haben es vorgezogen in der sicheren Schweiz zu bleiben. Denn was nützt einem die Staatsbürgerschaft wenn man dann an der Ostfront verheizt wird.
Tellensohn
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Wenn er keine Aufenthaltsbewilligung für einen Daueraufenthalt hatte, musste er die Schweiz nach einiger Zeit wieder verlassen. Dies konnte er recht lange noch über den unbesetzten Teil Frankreichs ins neutrale Spanien machen. Dort konnte er dann weiter über den Atlanik z.B. nach Südamerika reisen.
War er Jude konnte er normalerweise bleiben. Juden die schon im Land waren durften bleiben und Juden konnten ihre Familien aus dem Ausland bei sich in der Schweiz aufnehmen.
Die Schweiz hat, im Verhältnis Ihrer Einwohnerzahl (damals 4 Millionen) am meisten Juden aller Staaten der Welt aufgenommen. Man macht ihr heute den Vorwurf, dass sie nicht alle aufgenommen hat. Es wären mehr als 10 Millionen gewesen.
Tellensohn
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Ich meinte wenn jetzt ein Deutscher im Urlaub ist in Kanada, Südafrika oder sonstwo und Zuhause in Deutschland flattert ein Brief in den Kasten er solle sich bei der Armee melden, was passiert dann wenn er es nicht tut ?
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Genau das machen zur Zeit viele russische Männer. Sie machen Dauerferien in der Türkei und anderen für sie sicheren Länder. Die russische Regierung kann sie dort nicht abholen. Sie können mit Strafen drohen, wenn sie zurückkämen. Das tun sie bestimmt nicht, denn sie wissen, dass sie sonst in der Ukraine als Kugelfang dienen müssten. So lebt sich länger.
Tellensohn
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nein, es gibt ja keine deutsche Adresse für die Zustellung der Einberufung.
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Wenn derjenige nur im Urlaub ist gilt die deutsche Meldeadresse doch weiterhin.
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Und wenn man nicht angemeldet ist und reist als Tourist um die Welt ?
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dann wird die Einberufung an deine Heimadresse in DE zugestellt, und wenn du nicht beweisen kannst, dass dich die Zustellung nicht erreichen konnte (weil abwesend), und du deshalb der Einberufung nicht gefolgt bist, machst du dich strafbar
Und wenn der deutsche nur im Urlaub ist? Also nicht ausgewandert?