Hallo, liebe Nutzer!

Es ist nicht unvorstellbar, dass ein Bundesland aus dem Bund austritt!

Denn es gibt keine vom Volke legitimierte Verfassung und der Art. 146GG

wird ständig von den Parteien negiert. So hat auch die Verfassung des

Landes Sachsen Anhalt keine vom Volke Legitimation!! Sie ist also nicht

existent. Weder in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt noch im GG

ist ein Austritt geregelt. Also, was nicht geregelt ist, ist legitim.

Leider fehlt im GG und in den einzelnen Landesverfassungen(nicht vom

Volke legitimiert!) zu entscheidenden Fragen des Zusammenlebens einer

Gesellschaft die Festlegung von Volksabstimmungen. Also entsprechen die

Verfassungen nicht dem Demokratiewillen des Staatsvolkes!!!

Hans-Ronald Tanneberg

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