Klingenlänge richtig messen?
Ich wollte mir ein Springmesser aus China kaufen (die Klingenlänge darf ja maximal 8,5cm betragen aber weiß nicht genau ob man so die Klingenlänge misst. Zählt jetzt der markierte Teil?
Bitte um antwort 🙏
Link zu dem Teil?
Ist halt illegal nh aber wenn du es unbedingt haben willst kann ich dir geben
Was ist "illegal"??
Der Link? - du weißt aber schon dass das Teil nicht auf der ganzen Welt verboten ist, sowas kann man in Österreich beispielsweise einfach so kaufen...
Da in deiner Beschreibung steht dass du in Deutschland wohnst bin ich davon ausgegangen dass du tatsächlich in Deutschland wohnst.
Was hat das jetzt damit zu tun, das ich in Deutschland wohne?
Darf ich dann keine ausländischen Seiten ansehen?
Was ist mit dir los / bringst du jetzt endlich den Link?
Aber kannst auf alibaba danach gucken es gibt viele
Schwach von Dir!
Nicht jeder ist die ganze Zeit auf Gutefrage unterwegs aber okay und ich habe keinen Link da ich eine Person dafür angeschrieben habe
Alles gut, wird immer Märchenhafter, du willst dir was bestellen,EN und kannst die Seite nicht posten...
Wie gesagt Ich habe kein link dazu ich habe einen Verkäufer dafür angeschrieben
4 Antworten
Das BKA hat als Maßgabe raus gegeben: es geht nicht darum bis wo die Schneide (also der scharfe Teil geht) sondern bis wo die Klinge z.b. beim Stechen eindringen kann. Insofern wird von der Spitze bis zum Griff (also da wo es Dick wird) oder Parierrelement gemessen.
Es wird dabei in gerader Linie gemessen. (Also eine Biegung einer z.b. Bauchigen Klinge wird nicht gefolgt.
Im geposteten Bild also irgendwo zwischen 8,5 und 9cm. So genau ist das nicht zu erkennen. Die 7,2cm sind es auf jeden Fall nicht!
https://www.schlossfest.de/schlossfest/media-web/dateien/download/merkblatt_hieb_und_stosswaffen.pdf
Auf die schnelle finde ich nur die Handreichung des LKA Bayern für Beamte als Hinweis zur ersten Einschätzung. Das deckt Sicht mit dem was ich in Erinnerung habe wie das BKA misst. Das ist aber natürlich kein Beweis dafür dass das BKA das genau so sieht insofern schaue ich morgen noch Mal ob ich es wieder finde.
Ich würde sagen, dass die Klinge noch etwa einen Zentimeter weiter reicht. Und zwar bis zu dem Metallteil des Griffes.
Zudem darf die Klinge nicht beidseitig geschliffen sein. Man sieht nicht genau ob sie das ist.
lg
Woran erkennt man dass sie beidseitig geschliffen ist auf der Oberseite und nicht nur angedeutet, aber Fehlschneide?
Wo wie dutzendfach auch hier völlig legal verkauft.
https://www.egun.de/market/item.php?id=19625252
https://www.egun.de/market/item.php?id=19641037
https://www.kotte-zeller.de/haller-select-springmesser-sprogur-ii-stiletto-schwarz-weiss
Sowieso Klinge zu lang, aber das mit dem zweischneidig?
Hast du das BKA Gutachten in dem klar festgelegt wird, aber wo eine Klinge bei einem Messer zu messen ist? Also alles bis zum Griff, bzw. alles was in den Körper eindringen würde.
Das weiß ich selbst wie gemessen wird, siehe meine Antwort!
Dass das Teil hier bei uns eine verbotene Waffe aufgrund der Klingenlänge ist - sowieso klar!
Es geht darum dass hier plötzlich jeder Zweite behauptet das sei auch noch beidseitg geschliffen aber nicht schreibt woher er das weis...
Kenne kein BKA Gutachten dazu, gibt auch so doch genug polizeiliche Hinweise:
Hier Fußnote 16, für die Kollegen, die nicht wissen, wie man misst:
https://polizei.nrw/sites/default/files/2018-06/Waffenkalender_2018_Web.pdf
Auch das WaffG schreibt klar von Klingenlänge, niemals Schneidenlänge!
Zählt jetzt der markierte Teil?
Nein. Spitze bis „Anschlag Griff“. Das Ricasso (der ungeschärfte Teil unten an der Klinge) zählt mit. Denn es geht um die „Eindringtiefe“ wenn Du damit zustechen würdest.
So:
Hey, habe schon mehrfach gelesen dass es hierzu ein Gutachten des BKA gibt. Kannst du mir dies verlinken?
Nein.
Ich habe den Kommentar mehrfach geschrieben. Unter verschiedenen Beiträgen von verschiedenen Nutzern. Weil mich das ganze interessiert hat. Ich wusste dass das so ist (also das ab dem Griff gemessen wird), aber ich wusste nicht wo das ganze festgehalten ist, dass das so ist. Daher meine Nachfragen.
Nach meinen Fragen diesbezüglich; habe ich den Bild vom LKA Bayern und später deinen Kommentar mit dem Link zur Polizei NRW gesehen.
Somit hatten sich die restlichen Fragen meinerseits zu einem möglichen BKA-Gutachten natürlich erledigt, aber die Kommentare standen natürlich immer noch unter den Beiträgen (löschen kann man ja selbstständig nicht).
Stimmt. Beweisen kann ich das nicht. Es sah auf dem Bild stark danach aus.
Ich hätte meinen vorherigen Beitrag zu stehen lassen sollen.
Wie du in den Links gezeigt hast; gibt es durchaus Messer die die Form haben, ohne beidseitig geschliffen zu sein.
Habe ich korrigiert. .
Ganz einfach:
Es heißt KLINGE, nicht Schneide!
Alles was aus dem Griff heraussteht ist Klinge!!!
Quelle: Bayerisches LKA (Sachgebiet 207) 14.10.2009
Und das sind hier deutlich mehr als 8,5cm, also Umgang mit einer verbotenen Waffe, also Straftat!
Lass es, das ist kein Spass!
Ich war wohl der erste, der meinte, die Klinge wäre auf der Oberseite geschliffen. Ich habe den Eindruck, wenn ich das Bild stark vergrößere. Da sieht man dann die Stelle auf der Hälfte der Klinge, die auf einen ähnlichen Schliff hindeutet wie bei der Unterseite.
Kann natürlich täuschen. Mehr als das Bild haben wir nicht. Aber keinen Grund zu streiten. 😥
OK, damit geklärt, dachte halt dass einer die Webseite hätte aber die Angaben des Fragestellers werden immer nebulöser, der kann mittlerweile trotz mehrfacher Nachfrage nicht mal die Webseite des Messers mehr nennen .
Also viel Arbeit und Aufklärung für Mitleser, sonst nichts.
Habe gerade noch einen Antworter das alles aufgewuselt, was er mit seiner total falschen Behauptung "Einhandmesser sind VERBOTTEN" im Bezug auf ein Springmesser falsch verstanden hat.
Für die Mitleser auf alle Fälle interessant, bei ihm selbst habe ich leider Zweifel.
Was noch offen ist - hier hat noch einer was davon geschrieben dass es etwas gäbe wie das BKA misst, mal sehen was da genau noch kommt, da geht es auch um gekrümmte Klingen..
Gibt es hierzu auch was vom BKA oder nur dieses alte Gutachten vom LKA Bayern?
lg
Also wenn du Flyer der Polizei als unbrauchbar ansiehst, dann nein, dann habe ich nichts!
Wer immer auch das bezweifelt, soll erst mal erklären was er unter Klingenlänge versteht und ob er keinen Unterschied zu Schneidenlänge versteht...
Wenn du Argumentationshilfe vom BKA brauchst, hier ein Feststellungsbescheid zu irgendeinem Messer bei dem im Bescheid das Messer mit Lineal abgebildet ist. Und das BKA beschreibt die KLINGENlänge wie auch auf dem Bild zu sehen ist mit 8,5cm und nicht mit knapp 8cm, was nur die Schneide wäre...
Genug Argument?
Auch hier kannst du dir ansehen wie das BKA die KLINGENlänge misst und angibt:
Genug Argumentationshilfe? - wird damit noch jemand behaupten mit "Klingenlänge" wäre nicht alles gemeint was aus dem Griff heraussteht wenn die nach §2 WaffG Abs 5 zuständige Stelle in ihren Feststellungsbescheiden mit Bildern zeigt was für Sie die Klingenlänge ist und gemessen wird?
Den Kommentar hatte ich früher geschrieben, bevor ich das Bild vom LKA und die Flyer der Polizei gesehen habe.
Danke für die Antwort.
Werde es jetzt natürlich nicht kaufen
Quelle wäre trotzdem toll, hätte in einer Nachfrage danach gefragt!
Bitte Quelle wo das BKA das ausgegeben hat, danke schon mal!