Messer mit Auto nach Deutschland importieren?
Hey liebe Community,
Zuallererst einmal, Paragraph 42a ist mir natürlich bekannt.
Ich bin derzeit bei der Familie meiner Freundin in Polen und würde gerne ein paar Messer nach Deutschland importieren.
Abgesehen von feststehenden Messern wären da aber noch 2 Einhandmesser, beide mit einer Klingenlänge von unter 8,5cm dabei und ein Springmesser mit einer seitlich öffnenden Klinge. (Diese ist auch bei 8,2cm)
Das ich diese Messer in Deutschland besitzen aber nicht führen darf ist mir bewusst. (Bisher habe ich Einhandmesser immer bestellt, daher weiß ich nicht wie sich das mitführen im Kofferraum auf die Definition "Führen" auswirkt)
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage:
Wie transportiere ich diese am besten im Auto?
Reicht es wenn ich sie in meinem Rucksack oder der Reisetasche im Kofferraum lasse?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Mfg
4 Antworten
Messer, die dem Führverbot unterliegen, sind in einem "verschlossenen Behältnis" zu transportieren. Denkbar wäre beispielsweise ein Aktenkoffer mit Zahlenschloss oder eine Geldkassette.
Auch das steht im 42a
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. ........
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
Nicht wirklich.
"In einem verschlossenen Behältnis" hat schon ziemlich viel Spielraum. Theoretisch ist der Kofferraum auch ein verschlossenes Behältnis.
Wie transportiere ich diese am besten im Auto?
In einem verschlossenen, d.h. in einem mit einem Schloss versehenen Behältnis. Wenn du deinen Rucksack oder deine Reisetasche irgendwie abschließen kannst, dann reicht das.
Übrigens: Bei Einhandmessern ist die Klingenlänge ohne Bedeutung, lediglich bei Springmessern gilt die Maximallänge von 8,5 cm.
Wie es tansportiert wird hast du nun oft gelesen.
Zwei Hinweise noch:
Bei Einhandmessern interessiert die Klingenlänge nicht!
Beim Springmesser ( nicht zu verwechseln mit assistend Opener) zählt als Klingenlânge ( erlaubt bis 8,5cm) alles, was aus dem Griff heraussteht, nicht nur der geschliffene Teil! Und die Klinge darf nicht beidseitig geschliffen sein. Das wäre sonst eine Straftat, import einer verbotenen Waffe.
Sollte nur zur Sicherheit nochmal erwähnt werden weil du bei den "Einhandmessern" ( schon der Begriff ist schlampig gewählt, es gibt feststellbare und nicht feststellbare Einhandmesser und nur die feststellbaren dürfen nicht geführt werden), auch die Klingenlänge erwähnt hast, obwohl nicht relevant.
Sah also so aus, als ob du dich im Waffenrecht nicht besonders auskennst, besonders weil du das mit "abgeschlossenem Behältnis" nicht mal wusstest sondern eher auf der vor Jahren geltenden Variante "Behältnis" fixiert warst.
Gibt genug, die das nicht so genau wissen und sich unbewusst reinreiten.
Ich hätte die Frage nicht gestellt wenn sie legal zu führen wären, beide rasten ein und fallen somit unter das Führverbot. Die Klingenlänge hab ich erwähnt weil ich eine Maximallänge von 8,5cm in Erinnerung hatte.
In der Stadt wurde ich auch schon das ein oder andere Mal angehalten, ich hab nur noch keine Erfahrungen mit dem Zoll gemacht. (Schmuggel und führen sind da ja schon 2 verschiedene paar Schuhe, daher wollte ich hier auf Nummer sicher gehen)
Dann alles gut!
Übrigens könntest du die auch einfach so im abgeschlossenem Kofferraum transportieren - wenn der Kofferraum nicht aus dem Innenraum zu erreichen ist.
Da müsste man dann immer drauf achten die ZV auf "geschlossen" zu halten, sonst wäre der während der Fahrt ja hicht abgeschlossen.
Die Variante "abgeschlossener Koffer, Truhe,Rucksack ist da wesentlich einfacher..
Wie man die Klingenlänge misst ist mir schon bewusst, im geöffneten Zustand vom griff bis zur Spitze.