Kleinanzeigen-Verkäufer versendet an falsche Adresse und will erneuten Versand nicht bezahlen?
Hallo zusammen!
Mir ist bei Kleinanzeigen etwas passiert, das ich so noch nicht erlebt habe.
Ich habe einen Artikel gekauft für 45€ + 5,49€ Versandkosten via PayPal Freunde, da der Verkäufer super Bewertungen hat.
Als Adresse habe ich die korrekte Anschrift der Postfiliale in meinem Ort angegeben und habe ihm gesagt, er soll bitte an Postfiliale “123“ in XXXXX senden (am 22.06.).
Dann stand bei DHL in der Sendungsverfolgung nach ca. einer Woche: Paket geht zurück an den Absender wegen falscher Adresse.
Grund: Der Verkäufer hat an die Packstation “123“ verschickt und nicht die Postfiliale „123“. Diese Packstation liegt aber am anderen Ende Deutschlands.
Ich habe daraufhin den Verkäufer kontaktiert und gefragt, wieso an die falsche Adresse verschickt wurde und als Antwort kam „DHL übernimmt das nicht mit Sendung an eine Filiale“. Das ist nicht korrekt und de facto die eigene Dummheit.
Jetzt habe ich fast eine Woche nichts gehört und nett geschrieben, dass der Verkäufer es bitte versenden soll an mich (erneut und richtig), da ich sonst bei Kleinanzeigen einen Fall aufmachen werde.
Der Verkäufer besteht aber darauf, dass ICH den erneuten Versand trage, da es nicht sein Fehler sei, wenn DHL es nicht übernehmen würde (ich habe dann ein Foto geschickt, dass ich es bei mir problemlos machen kann als Antwort) und dass der Artikel ja eh so günstig sei, dass ich dann ruhig den Versand zahlen kann.
Trägt nun nicht der Verkäufer die Verantwortung mir die Ware zukommen zu lassen?! Wie kann ich ihm klarmachen, dass ER in der Bringschuld steht und zahlen muss?
Der eröffnete Fall hat bisher nichts gebracht.
6 Antworten
Natürlich trägt der Verkäufer die Verantwortung, wenn er die Ware entgegen deiner Vorgaben versendet.
Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
§447 Abs. 2 BGB
Du hast eine klare Anweisung zum Versand gegeben, von der er abgewichen ist.
Viel Spaß, das zivilrechtlich einzuklagen.
Du hast das Geld per paypal freunde geschickt, entweder du zahlst das Porto noch einmal, oder den Anwalt, oder siehst nichts davon wieder...betrachte es als Lehrgeld...
So ist das eben bei Mauscheleien, da darf man sich nicht wundern.
Der eröffnete Fall hat bisher nichts gebracht
Wird er auch nie da Du an „Freunde“ gezahlt hast.
Also fordere ich besser das Geld zurück...
Das kannst Du nur zivilrechtlich machen, aber nicht über PayPal.
Die können Dich übrigens wegen Deines Verstoßes gegen deren Nutzungsbedingungen auch rausschmeißen.
Strafrechtlich ist das übrigens auch nicht ohne:
Weshalb genau?
Lässt Du Dir Waren oder Dienstleistungen per PayPal Family & Friends bezahlen oder zahlst damit und PayPal bekommt das mit, dann sieht PayPal das zu Recht als Gebührenumgehung an und kann Dich deswegen auch rausschmeißen.
So wie bei diesem Kollegen hier:
Klicken: PayPal hat mich gesperrt!
Link anklicken und die Informationen sinnerfassend lesen.
Der Verkäufer muss an die bei paypal hinterlegte Adresse versenden. Das hat er vermutlich nicht. Also kannst du einen Fall wegen nicht erhaltenem Artikel eröffnen.
Bei Zahlung per Freunde wird von PayPal keine Adresse übermittelt. Nur bei Zahlung per W&D.
Logisch. Die Adresse von Freunden kennt man 😉
Also kannst du einen Fall wegen nicht erhaltenem Artikel eröffnen.
...via PayPal Freunde...
Ganz sicher nicht.
Er kann gar nichts da er eine unzulässige Zahlungs Methote (ein Geld geschenk) gewählt hat
Also fordere ich besser das Geld zurück als auf den Versand zu bestehen?