Kleinanzeigen kauf nicht erscheinen strafbar?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Nicht strafbar 81%
Was anderes 19%
Ist strafbar 0%

10 Antworten

Nicht strafbar

Der Verkäufer HÄTTE dich auf Erfüllung verklagen können.

Jetzt hat er die Ware bereits anderweitig verkauft. NUR wenn er nachweislich deutlich weniger erhalten hat als der zwischen euch vereinbarte Pries gewesen wäre, könnte er dich auf Schadensersatz belangen. Das dann aber nur zivilrechtlich.

Und da dürften die Kosten die Streitsumme deutlich überwiegen!

Also beruhige dich....natürlich motzt er rum und gibt Sprüche von sich wie "Ich zeige dich an" etc... das ist aber im Nachhinein alles nur heiße Luft.


GS2000  30.04.2024, 11:03
Jetzt hat er die Ware bereits anderweitig verkauft. NUR wenn er nachweislich deutlich weniger erhalten hat als der zwischen euch vereinbarte Pries gewesen wäre, könnte er dich auf Schadensersatz belangen.

Hierzu müsste zunächst überhaupt einmal ein Vertrag bereits geschlossen gewesen sein. Dann müsste der Verkäufer eine NAchfrist unter Androhung des Rücktrittes vom Kaufvertrag setzen. Sonst wären sogar Schadenersatzansprüche des Käufers vorstellbar.

0
Nicht strafbar

Welche Straftat vorlegen könnte ist fraglich. Für einen Betrug fehlt es an der Vermögensverbesserungsabsicht;

Zivilrechtlich handelt es sich möglicher Weise um einen Annahmeverzug, sofern sich bereits ein Vertrag geschlossen haben sollte. Rechte aus dem Vertrag und auch etwaiger Schadensersatz ist hingegen zivilrecht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Strenggenommen könnte er dich wegen „Nichterfüllung“ des Kaufvertrages anzeigen. Deine Pflicht war es, die Ware anzunehmen und zu bezahlen.

jetzt wird vermutlich jedoch nichts mehr passieren.


Agamemnon712  30.04.2024, 10:28

Einen Kaufvertrag nichgt zu erfüllen, ist nicht potentiell strafbar.

0
GS2000  30.04.2024, 11:00
könnte er dich wegen „Nichterfüllung“ des Kaufvertrages anzeigen

Bitte mitteilen des einschlägigen deutschen Paragrafen...

2
miezepussi  30.04.2024, 12:34
@GS2000

Du hast also noch nie etwas von Vertragsbruch gehört?

0
GS2000  30.04.2024, 13:36
@miezepussi

Das ist eine Gegenfrage. Bitte den dafür einschlägigen Gesetztestext oder § aus dem StGB mitteilen.

0
miezepussi  30.04.2024, 19:01
@GS2000

Ein „nein“ hätte gereicht.
lies mal die Antwort von Dea2019. Vielleicht reicht dir das. Ansonsten such selbst. Mich interessiert der § nicht. Kann auch sein, dass es „nur“ Zivilrecht ist, ein Anwalt kann dich beraten.

0
GS2000  02.05.2024, 07:54
@miezepussi
Ansonsten such selbst.

Ich brauch nichts suchen. Die Aussage einer Strafanzeige kam schließlich von miezemussi selbst:

Strenggenommen könnte er dich wegen „Nichterfüllung“ des Kaufvertrages anzeigen.

Für eine Anzeige bedarf es einer strafbaren Handlung, die hier NICHT vorliegt und auch nicht beigebracht werden kann.

Hierbei handelt um eine sinnbefreite falsche Antwort, geschwurbel.

0
miezepussi  02.05.2024, 08:02
@GS2000

hm. Es darf also jeder ungestraft einen Vertrag brechen? Wozu dann einen Vertrag schließen? Ich kann doch deiner Meinung nach machen was ich will.

Was ist mit Schadensersatz wegen Nichterfüllung? Schon mal etwas davon gehört?

0
GS2000  02.05.2024, 08:05
@miezepussi
Was ist mit Schadensersatz wegen Nichterfüllung? Schon mal etwas davon gehört?

Einfach hier meine Antwort und einen Kommentar bei Dea2019 lesen.

0
miezepussi  02.05.2024, 08:07
@GS2000

Auf die Antwort von Dea2019 habe ich bereits verwiesen.

0
Nicht strafbar

Selbstverständlich nicht strafbar, aber natürlich ärgerlich für den VK.

Nicht strafbar

Rein rechtlich habt ihr einen Kaufvertrag geschlossen. Er könnte dich natürlich verklagen und einen Schadenersatz einfordern. KÖNNTE, heißt nicht, dass er es machen wird. Ich bezweifle, dass da was kommt.

Nichterfüllung eines Vertrages ist keine Straftat, denn dies ist nicht im StGB gelistet und wird ebenso nicht über das Strafrecht geregelt.