Klausur hat Aufgaben beinhaltet, die wir zur Übung bekommen haben, darf sie neu geschrieben werden?
Moin,
ich habe ein Problem. Ich bin derzeit im Abitur und bin glücklich dass in der letzten Mathe-Klausur ein Teil der Aufgaben komplett aus zuvor verteilten Übungsaufgaben genommen worden war. So konnte ich die Ergebnisse fast auswendig.
Ich brauche diese gute Note.
Problem ist, dass alle, die genau diese Aufgaben nicht behandelt hatten, sich nun ungerecht behandelt fühlen... Sie wollen nun die Lehrerin davon überzeugen, die Arbeit neu zu schreiben.
Das würde mir aber das Genick brechen, weil ich versteh das Thema nicht!!!!
Hättet ihr ne Idee was ich machen kann? Oder gibt es da sogar eine rechtliche Grundlage für von wegen ungleiche Voraussetzungen? Ich hab doch gut gelernt und das hat mir einen Vorteil verschafft...
5 Antworten
Hey!
Die einfachste und effektivste Sache, die du hier machen kannst: einfach das Thema versuchen zu verstehen. Es bringt doch nichts, wenn du es nur abgeschrieben hast. Frag deine Mitschüler, frag den Lehrer, schau dir Erklärvideos im Internet an, lies dir was dazu im Schulbuch durch. Es gibt unzählige Möglichkeiten etwas zu verstehen.
Viel Spaß beim Lernen und viel Erfolg beim Nachschreiben!
Ganz liebe Grüße
hummie 🧡🤗
Es gibt unzählige Möglichkeiten. In den Weiten des Internets findet man immer Erklärungen. Wenn du etwas verstehen möchtest, dann schaffst du es auch!
Ganz liebe Grüße
hummie 🧡🤗
dass in der letzten Mathe-Klausur ein Teil der Aufgaben komplett aus zuvor verteilten Übungsaufgaben genommen worden war.
Ja haben denn die Beschwerdeführer diese Übungsaufgaben nicht erhalten? Warum beschweren sie sich dann? Sie hätten die Übungsaufgaben ja auch machen können. Insofern gab es m.E. keine ungleichen Chancen.
An der Uni habe ich es auch erlebt, dass in der Klausur eine Aufgabe dran kam, die in einer Übungssstunde vom Assi an der Tafel vorgerechnet wurde. In dieser Übung am Freitag nachmittag war aber so gut wie niemand anwesend. Der Prof. verstand das dann als erzieherische Maßnahme, genau diese Aufgabe zu bringen. Die paar, die in der Übung waren, hatten keine Schwierigkeiten, alle anderen schon.
Sie wollen nun die Lehrerin davon überzeugen, die Arbeit neu zu schreiben.
Hoffentlich schaffen sie das nicht und die Lehrerin bleibt standhaft. Sie kann ja auch das Argument bringen: Sie hatten die Aufgabe doch von mir erhalten. Ob sie die ausgeteilten Übungsaufgaben machen oder nicht ist ihr Problem und nicht meines.
An deiner Stelle würde ich jedenfalls zu Protokoll geben, dass du eine Wiederholungsklausr nicht akzeptieren würdest, wenn du dich dadurch verschlechterst. Du hast deine Leistung gebracht und die muss auch gewertet werden. Wenn die anderen eine Wiederholung schreiben, ist dir das egal, aber du siehst nicht ein, dass du dann mitschreiben sollst.
Danke für die Antwort. Die Aufgaben hatte die Lehrerin nicht verteilt, aber auf die Website verwiesen, auf der die Aufgaben waren. Ich denke aber, das macht keinen Unterschied. Ich werde mich notfalls schriftlich mit deinen Argumenten an sie wenden.
Wobei ich auch nicht denke, dass sie die Klausur wiederholen würde, denn die ist ziemlich stur. Hoffe ich jedenfalls.
Vielen Dank nochmal und schönen Abend!
Sie hätten die Aufgaben ja auch machen können zur Übung. Haben sie nicht, ihr Problem.
Allerdings hast du da wenig zu melden, das wird der Lehrer entscheiden müssen. Du kannst natürlich anmerken, dass alle die selben Voraussetzungen hatten und sie hätten lernen können, entscheiden wird aber der Lehrer.
Boah die rechtliche Lage kenn ich absolut nicht. Aber eigentlich sind die, die nicht mit den gleichen Aufgaben geübt haben selbst Schuld und man würde ja nicht davon ausgehen dass jemand die auswendig lernt.
Ich glaube wir hatten sowas früher auch mal, aber da waren einfach alle froh dass sie zumindest die Aufgabe wiedererkannt haben aber ans Ergebnis konnte sich eh keiner mehr erinnern
Das Ding war, die Klausur hatte 2 Teile und den zweiten Teil hatte ich genau am Tag vor der Klausur erneut durchgerechnet. lucky me 😶
Wenn in euren Bundesland der Drittelparagraf gilt und eingehalten wurde, gibt es keinen Grund, die Arbeit neu zu schreiben.
Einfach Verstehen - wow daran hab ich noch gar nicht gedacht, danke!