Klassensprecher Neuwahl bestimmen?
Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage Bezüglich einer Klassensprecher Neuwahl. Ich komme aus Bayern und bin momentan Klassensprecher. Letztens gab es einen Vorfall mit einem sog. Furzspray, wobei dies nichts schlimmes war. Außerdem hat jemand aus meiner Klasse einen Böller im Klo gezündet, wobei ich Zeuge war, mein Klassenleiter jedoch behauptet dass ich hier und bei vielen anderen Vorfällen dabei war, dies aber nicht stimmt. Außer dass ich im Unterricht in letzter Zeit oft mit sitznachbarn geredet habe und dem Furzspray gibt es keine weiteren Dinge mehr. Er behauptet ich erfülle die Vorbildfunktion nicht und fordert jetzt Neuwahlen, wobei ich als Kandidat ausgeschlossen bin. Darf er das einfach so?
Ich bin dankbar für jede Antwort, vielen Dank!
3 Antworten
Schau dir mal § 8 der Bayerischen Schulordnung an.
Da ist die Rede von Wählbarkeitsvorraussetzungen
Leider finde ich da nichts zu meinen Umständen, trotzdem danke
In welchem Gesetz ist die Klassensprecherwahl geregelt?
In Bayern, das musst Du wissen.
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Kann ein Klassensprecher/Schülersprecher abgewählt werden?
Eine Klassensprecherin/ein Klassensprecher bzw. eine Schülersprecherin/ein Schülersprecher kann nicht abgewählt werden.
Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter werden für eine vergleichsweise sehr kurze Dauer von einem Schuljahr gewählt. Sie benötigen zunächst einmal Zeit, um sich in Ruhe und ohne Druck einarbeiten zu können.
Wenn ihr unzufrieden damit seid, wie eine Schülervertreterin/ein Schülervertreter das Amt ausübt, solltet ihr am besten unter Einbezug eurer Klassenlehrkraft bzw. Verbindungslehrkraft ein Gespräch suchen. Dabei könntet ihr beispielsweise auch überlegen, wie ihr eure Vertreterin/euren Vertreter unterstützen und unter die Arme greifen könnt. In den meisten Fällen wird dies zu einer Verbesserung führen.
Quelle https://www.smv.bayern.de/mitbestimmen-in-meiner-schule/wahlen/
Er/sie kann auch nicht gezwungen werden.
In anderen Bundesländern ist eine Abwahl durch die Mitschüler möglich.
Eine Abwahl kann aber nicht durch die Lehrkraft bestimmt werden.
Er behauptet ich erfülle die Vorbildfunktion nicht und fordert jetzt Neuwahlen, wobei ich als Kandidat ausgeschlossen bin.
Wo steht das genau? Frag ihn doch, er sollte es ja wissen.
Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen sowie von sonstigen Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören, ist den Schülerinnen und Schülern untersagt. 2Derartige Gegenstände können weggenommen und sichergestellt werden. 3Die Rückgabe gefährlicher Gegenstände darf bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern nur an die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Wenn du also irgendwie in so eine dumme Scherzaktion verwickelt bist, erfüllst du nicht mehr die Voraussetzungen - Vorbildfunktion. einwandfreies Verhalten.....
Wer Klassenclown sein will, zu großmäulig ist, sollte nicht als Klassensprecher kandieren oder gewählt werden.
Dieses furzspray habe nicht ich mitgenommen, mir ist es nur in der Tasche ausgelaufen und somit hat ein Stock gestunken