Klappt das?

3 Antworten

Eine Bewerbung ist jetzt nicht mehr möglich. Vielleicht findest du noch ein paar Hochschulen, die nicht alle Bewerbungen für ihre Studiengänge über Hochschulstart laufen lassen und gleichzeitig längere Fristen haben.

Aber das deutet dann auch darauf hin, dass diese ihr Bewerbungsziel nicht erreicht haben und eine Annahme bei Bewerbung wahrscheinlich ist.

Nein. Ist zu spät. Eine Ablehnung wegen Versäumnis berechtigt nicht mehr zum Kindergeldbezug

Hi,

nein, die Frist 15.7. für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine Ausschlussfrist. Danach kann man sich nicht mehr bewerben.