Kindergeld studienplatzsuchend?
Hallo,
ich habe erst vor kurzem mein Abitur erhalten da ich aufgrund gesundheitlicher Probleme die Prüfung erst machen konnte, wodurch ich die bewerbungsfristen der unis verpasst habe. Daher haben wir auch nicht länger Kindergeld erhalten. Nun würde ich mich gerne für das Sommersemester bewerben welches erst im April anfängt. Wie ist es da? Bekommt man in der bewerbungsphase (ab Dezember) schon Kindergeld oder erst wenn das Studium beginnt? Und soweit ich weiß kann man auch Kindergeld erhalten wenn man von der Uni abgelehnt wird oder?
hättet ihr Vlt noch andere Vorschläge wie ich keine Ausbildung oder Studium anfangen muss und dennoch Kindergeld bekommen könnte? Würde nämlich gerne erstmal eine Pause machen und reisen bevor ich nächstes Jahr im Winter dann anfange zu studieren.
danke für eure antworten
4 Antworten
Du mußt dich nur als "Ausbildungssuchend" melden, dann besteht auch Kindergeldanspruch für die Eltern:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Kindergeld bekommst(wenn du älter als 18bist)
du für BfD/FSJ/Ausbildung/Wehdienst oder wenn du vor dem 25 LJ dauerhaft behindert bist.
eine Übergangsfrist von 4 Monaten ist unschädlich. Grds besteht kiGe Anspruch wenn dein gewünschter Studien/Ausbildungsplatz voll ist und du nicht reinkommst. Für eigen Verschulden gilt Pech gehabt
Du kannst ohne weiteres bis zum Beginn des Studium bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten.
Man bekommt nur für 4 Monate "Übergangsgeld", nicht länger (Also 4 Monate nachdem du aus der Schule raus bist). Dann erst wieder wenn du anfängst zu studieren. Einen Trick gibt es da nicht, Kindergeld gibt es nicht für Pause machen sorry ;)
Die 4 Monate Überbrückungszeit gelten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten!!!
Bei "Ausbildungssuchend" gemeldet besteht Kindergeldanspruch laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt:
4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
nicht Ganz richtig 😅 du bekommst für die 4 Monate kein KiGe wenn du danach dann nichts machst. Des ist so eine Hopp-oder-Topp klausel