Klageeinreichung?

1 Antwort

Prüft beides, Form und ob es überhaupt Sinn ergibt. Es unterstellt dabei aber alles erst mal mehr oder weniger als wahr. Wenn die Klage selbst schon keinen Anspruch hergibt, wird man darauf hingewiesen, dass sie unschlüssig ist.

Die Möglichkeit der Gegenseite, außer Nichtstun … Tun halt :D Sie zeigt an, sich verteidigen zu wollen, und erklärt, warum die Klage Quatsch ist. Sie kann aber auch direkt den Anspruch anerkennen. Oder Widerklage erheben.


corod 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 20:08

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

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RechtBillig  31.08.2024, 20:22
@corod

Oh, danke schön für die freundliche Rückmeldung! So ausführlich war sie ja noch gar nicht :)

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