Kirchliche Hochzeit in einer anderen Kirche?

3 Antworten

Weil dein Pfarrer für dich zuständig ist. Du bist Mitglied seiner Gemeinde und daher soll er auch eure Trauung vornehmen. Wenn ihr das nicht wollt, dann muss er das genehmigen, und auch der Pfarrer in der anderen Kirche muss das genehmigen.

Das ist übrigens in der kath. Kirche genauso.

Wenn man im Ausland heiratet und eine gültige Trauung in Deutschland haben möchte, braucht man erst recht die Genehmigungen.

Nach geltendem Kirchenrecht obliegt die Trauung der Pfarrerin oder dem Pfarrer, zu dessen Ortgemeinde das Brautpaar respektive der oder die AntragstellerIn gehört. Das hat unter anderem auch finanzielle Gründe - denn in der zuständigen Pfarrei ist die Trauung als Sakrament respektive Dienstleistung der Kirche für das Kirchenmitglied grundsätzlich kostenfrei.

Ein weiterer Grund liegt darin, dass man auf diese Weise den Andrang auf bestimmte malerische oder beliebte Kirchen etwas regeln kann.

Wie das in der Schweiz gehandhabt wird, muss vor Ort geklärt werden.


JJ12345678664 
Beitragsersteller
 15.02.2024, 06:48

Wieso muss man dann den Pfarrer von seiner Gemeinde fragen und nicht von dem von der anderen? Weil theoretisch wäre das ja einfacher. Die entscheiden ob sie Kapazitäten haben und es bezahlen..

FordPrefect  15.02.2024, 06:51
@JJ12345678664

Eben weil die Zuständigkeit immer bei Pfarrerin oder Pfarrer der Ortgemeinde (Meldeadresse) liegt. Das ist konfessionsübergreifend der Fall und auch kirchenhistorisch begründet. Innerhalb Deutschlands darf die Kirche andernorts dem Antrag auf sakrale Handlungen ohne Zession nicht nachkommen.

JJ12345678664 
Beitragsersteller
 15.02.2024, 18:06
@FordPrefect

Bekommt man in der Regel die Erlaubnis oder wird das manchmal auch abgelehnt?

JJ12345678664 
Beitragsersteller
 15.02.2024, 18:07
@JJ12345678664

Was ist, wenn man noch nicht zusammen wohnt und beide lehnen ab? Dann kann man gar nicht kirchlich heiraten weil jeder nicht zum jeweils anderen darf??

FordPrefect  15.02.2024, 19:50
@JJ12345678664

Die Entscheidung liegt hier tatsächlich bei den beteiligten PfarrerInnen. Üblicherweise wird die Zession aber gewährt.

  1. Weil immer der Pfarrer des Wohnortes erstzuständig ist.
  2. Ja.