Kindesunterhalt?

3 Antworten

Denn mit den fahrtkosten würde er weniger verdienen als vorher.

Und was bedeutet das konkret?

Wenn damit der Mindestunterhalt nicht erbracht werden kann, dann werden die genauen Kilometer in der Regel auch nicht berücksichtigt. Und wenn er bei dem neuen Job mehr Einkommen generiert, dann muss halt gerechnet werden was die Anrechnung der Kilometer am Ende tatsächlich ausmacht und ob man damit tatsächlich in eine niedrigere Stufe kommt.

Die Rechnung wäre dann wie folgt:

Du fährst insgesamt 96 km hin und zurück.

Die ersten 30 km würden mit 0,42 EUR berechnet pro Strecke. Macht also bei 220 Tagen 5544 EUR. Für die 17 km werden 0,28 EUR angesetzt, so kommt man auf 2094,40 EUR

Zusammen also 7638,40 EUR : 12 Monate = 636,50 EUR / Monat

Und nun kommt das große ABER...

steuerliche Vorteile (und das sind ja die Absetzbarkeit von Fahrkosten) müssen berücksichtigt werden. Wenn man in der Steuererklärung auch nur eine Strecke berücksichtigt bekommt.

Und dann ist die Frage, inwiefern sich das Einkommen verbessert.

Und zudem ist die Rechtsprechung zu den Fahrkosten auch recht uneinheitlich.

In der Regel werden erhöhte Fahrtkosten akzeptiert, wenn öffentliche Verkehrsmittel nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand erreichbar sind und ein Umzug unzumutbar wäre. Normalerweise gelten Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden oder Pendelzeiten von mehr als 2 Stunden bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden oder weniger als unverhältnismäßig lang.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrtkosten-zur-arbeit-vom-unterhalt-srelevanten-einkommen-abziehen-214572.html

Denn mit den fahrtkosten würde er weniger verdienen als vorher.

Und da stellt sich generell dann schon die Frage, warum man dann wechseln sollte.

Und nur mal angenommen, er würde tatsächlich für sich eine Stufe runter rausschlagen können, dann sind das um die 25 EUR im Monat weniger Kindesunterhalt. Was bringt es ihm denn da, wenn er z.B. 75 EUR unterm Strich weniger Einkommen hat?

Hier z.B. aus den Hammer Leitlinien:

Für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz sind – jedenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen – in der Regel nur die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel absetzbar. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, sind die Kosten der PKW-Nutzung in der Regel mit 0,42 € (für die Zeit bis 31.12.2021 0,30 €) je Kilometer (Formel: Entfernungskilometer x 2 x 0,42 € x 220 Arbeitstage ÷ 12 Monate) abzugsfähig. Wenn die einfache Entfernung über 30 Kilometer hinausgeht, wird empfohlen, die weiteren Kilometer wegen der eintretenden Kostenersparnis nur mit den Betriebskosten von 0,28 € (für die Zeit bis 31.12.2021 0,20 €) je Kilometer anzusetzen. Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig.

https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/unterhaltsleitlinien/unterhaltsleitlinien-2024/unterhaltsleitlinien-hamm-1-1-2024.pdf

Insgesamt müsste man das Ganze mal ausrechnen bei Berücksichtigung der steuerlichen Ersparnis, was aber auch eine Erhöhung des bereinigten Netto mit sich ziehen kann.

Er soll sich da mal vertrauensvoll an einen Anwalt wenden, der es ihm anhand der tatsächlichen Zahlen genau ausrechnen kann.

Ja, natürlich werden die Fahrtkosten angerechnet. 0,42€ pro gefahrenen Kilometer bis 30km, 0,28€ für jeden weiteren Kilometer.

soweit ich weiß nicht auf direktem weg.