Hilfe vom Staat alleinerziehend mit 2 kindern?

5 Antworten

Mein Ehemann hat mich betrogen 

Das ist beschissen, aber nicht strafbar und bewirkt keinen Anspruch auf Hilfe vom Staat.

und ich möchte und muss raus aus diesen Haushalt.

Dass du aus dem Haushalt raus möchtest ist verständlich. Aber auch das ist kein Grund, dass "der Staat" dich finanziell besonders unterstützt.

Was kann ich machen

Dich mit deinem Mann aussöhnen oder die Scheidung einreichen.

Andere Möglichkeiten hast du nicht. Du kannst auch nicht einfach mit den Kindern abhauen, nur weil dein Mann fremd gegangen ist bzw. eine Affäre hat.

Alex

Zu aller erst wirst du dich mit deinem Mann auseinander setzen müssen.

Wo sollen die Kinder zukünftig leben? Wer zieht aus? Ist es eine Option das Trennungsjahr unter einem Dach zu absolvieren? Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet usw.

Wenn ihr verheiratet seid, dann kannst du nicht einfach die Kinder mitnehmen! Ihr habt die gemeinsame Sorge und ihr entscheidet gemeinsam!

Und weil er dich betrügt, hast du nicht mehr oder weniger finanziellen Anspruch vom Staat. Aber bevor die Details nicht geklärt sind, kann man auch nicht sagen wie hoch mögliche Ansprüche wären und wer dafür "zuständig" ist. Denn in erster Linie habt ihr für das Trennungsjahr euch gegenseitig zu unterstützen. Verdient er mehr und bleiben die Kinder bei dir, zahlt er (je nach Leistungsfähigkeit).

Bleiben die Kinder bei ihm, zahlt er für dich, du für die Kinder. "Teilt" ihr euch die Kinder in der Betreuung zu annähernd 50:50, dann zahlt der den Kindesunterhalt nach entsprechender Berechnung (wo eben auch das Einkommen des anderen relevant ist) an den Anderen.

Es gibt also jede Menge zu klären!

Vor allem auch mit der Wohnung. Wer ist Mieter? Wer bleibt drin und wer zieht aus? Stimmt der Vermieter überhaupt zu den einen Ehepartner aus dem Mietvertrag zu entlassen usw.

Also selbst wenn du nun deine Koffer packst, bedeutet es ja nicht, dass du nicht mehr für die Miete zuständig bist. Und wie gesagt: die Kinder kannst du nicht einfach mitnehmen!

Bzw. dein Kind kannst du mitnehmen - das gemeinsame Kind nicht ohne weiteres.

Aber wie passt das überhaupt zusammen, wenn du laut anderer Frage letztes Jahr noch 17 warst? Das erste Kind mit 11 bekommen?

Eine vorübergehende Unterkunft findest du:

  1. im nächsten Frauenhaus - so die Platz haben
  2. In der Obdachlosenunterkunft deiner Gemeinde

Zu 2.: Solche Unterkünfte haben auch regelrechte "Mieter", die vorübergehend da untergebracht sind, bis sie etwas eigenes finden können. Das wurde im Zug der Flüchtlingskrise so ausgebaut.

Finanziell: Wende dich ans Jobcenter, ob sie dir ggf finanziell helfen, wenn du etwas eigenes findest. Die sagen dir, in welchem Rahmen die Wohnung finanziell sein darf in deiner Gemeinde. Einen Wohnberechtigungsschein für günstige Sozialwohnungen bekommst du auf der Gemeinde.

Hast du etwas gefunden, bekommst du, so bedürftig, einen Erstausstattungszuschuss vom Jobcenter. Damit hast du dann einen Grundstock an notwendigstem Mobiliar...dieses holst du im Sozialkaufhaus. Bei uns macht das der Werkhof der Diakonie, in der Nachbargemeinde ist es die Caritas, und der Landkreis unterhält eine Kleiderkammer mit gebrauchten Billigsachen.

wenn du genug verdienst, kannst du dann Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Sollte der Vater (erstmal) nicht zahlen, kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Zur Mobilität: ich habe mir nach der Trennung einen gebrauchten 50er-Mopedroller besorgt. Damit bin ich täglich 43 Km zur Arbeit gependelt...genauer: Bis zur nächsten Haltestelle der Öffis und von da dann mit Monatsticket mit Bus+Bahn.

Ich habe mir HIER Packtaschen besorgt. Die fassen 2 große (!) Einkaufstaschen, ansonsten verwende ich sie beim Nebenjob...ich stelle die Tageszeitung frühmorgens vor dem Hauptjob zu und verdiene so etwa 300€ mtl extra.

Durch die zweisitzige Mopedbank konnte ich dann auch mal schnell 1 Kind wohin bringen oder abholen... ich habe mir ein Topcase spendiert, da war der erforderliche 2. Helm drin.

So ein Roller ist günstig im Unterhalt und mit nur etwa 40-50€ jährlicher Versicherung gut zu finanzieren.

Das musst du so nicht umsetzen, aber das war mein Weg aus der Ehe heraus...am Anfang hatte ich fast nichts, nur die Kleidung von mir und den Kindern (in Müllsäcken transportiert)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern

Du wendest dich am besten an die Stadtverwaltung und stellst "hiermit einen Antrag auf vollumfängliche Leistungen". Einfach so auf ein Blatt Papier schreiben mit Datum, Absender und Unterschrift. Die Stadtverwaltung und sämtliche anderen Ämter müssen dir dann sagen, was du für Ansprüche hast und wo du dich dazu hin wenden mußt.

Dazu gibts auch eine Behörden Hotline, erreichbar unter der Telefonnummer 115


Dea2019  09.07.2024, 17:20

Das ist nicht hilfreich. Das zählt nämlich nicht als Antrag auf Leistungen zB bei der Familienkasse (Kinderzuschlag) oder Wohngeldstelle oder Jobcenter.

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Singuli  09.07.2024, 18:48
@Dea2019

Ich dachte da müssen die Behörden entsprechend beraten?

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Dea2019  09.07.2024, 21:40
@Singuli

Tja...das kommt auf die Kompetenz des individuellen Gegenübers an. Eine junge Kraft, vielleicht erst wenige Jahre im Dienst und ohne dementsprechende Lebenserfahrung, wird kaum alle Optionen kennen und dazu beraten können.

Ich kann auch nur erwähnen, was ich so genutzt habe in vergleichbarer Situation. Und ich arbeite in einer Behörde!

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Der Betrug ist irrelevant. Wenn dein Einkommen und eventueller Unterhalt nicht ausreichend ist, ist das Jobcenter dein Ansprechpartner. Um eine Wohnung musst du dich schon selber kümmern.