Steht mir die Besitzstandzulage Kind TVÜ-L noch zu wenn Kind beim anderen Elternteil lebt?
Hallo, folgendes das Kind ist zum Vater gezogen und dieser bezieht jetzt das Kindergeld, was natürlich okay ist. Er arbeitet weder im öffentlichen Dienst oder ist verbeamtet. Steht mir trotzdem die Besitzstandzulage zu solange das Kind kindergeldberechtigt ist?
1 Antwort
Die Zulage Besitzstand Kind bekommst du da dein Kind vor Abschaffung Ortszuschlag geboren wurde.
Wenn der Wechsel des Kindergeldes ein Grund für den Wegfall der Zulage wäre - hätte ich die Zulage nie erhalten dürfen. Kindergeld hat von Anfang an mein Mann bezogen. (zwar auch öffentlicher Dienst, aber bereits nicht mehr BAT, TVöD wurde vor Geburt des Kindes abgeschlossen).
Der Abschluss TV-L war während meiner Elternzeit und das Kind noch mit BAT zur Welt. Bei der ersten Gehaltszahlung war Kind nicht berücksichtigt, nach einer Unterredung mit der auszahlenden Stelle wurde dies aber geändert.
Ich gehe mal davon aus, dass der Besitzstand weiterläuft bis die Berechtigung Kindergeld insgesamt entfällt.
Das einzige was ich gefunden habe, ist ein Urteil bei welcher das Kindergeld entfallen war und nach Widerspruch wieder bewilligt wurde - mit dem Entfall war die Zulage Besitzstand weg..
Bei meinen Personalern brauche ich erst überhaupt nicht nachfragen - die haben von den Dingen überhaupt keine Ahnung.
Du könntest mit dem Thema evtl zur Gleichstellungsbeauftragten gehen oder nach den Erfahrungen von Kollegen fragen...
Danke für die schnelle Antwort! Denkst Du es greift auch obwohl mein Kind sich jetzt beim Vater angemeldet hat? Wenn er studieren geht in einer anderen Stadt müsste er sich ja theoretisch auch dorthin ummelden.