Kindergeld beim Auszug?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Man hat einen Anspruch darauf 100%
Nein, das ist Sache der Eltern 0%
Andere Antwort 0%

4 Antworten

Ziehst Du aus, bist nicht mehr bei den Eltern gemeldet, hast deine eigene Meldeanschrift, bist unter 25, erfüllst die Voraussetzungen für Kindergeld ab 18 und unter 25 und bekommst von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 €, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu.

Sollten die Eltern da Probleme machen, kannst Du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, findest Du im Internet zum Ausdrucken, dann würdest Du nach Prüfung und Bewilligung deines Antrags das Kindergeld direkt von der Familienkasse an dich ausgezahlt bekommen.

Anspruch auf Abzweigung des KIndergeldes hast Du als außerhalb des Elternhaues lebender Auszubildender nur dann, wenn Deine Eltern Dir ob der Höhe Deines Auszubildendenentgelts keinen Unterhalt mehr schulden oder der Unterhaltsanspruch niedriger als das gesetzliche Kindergeld ist.

Allerdings können Deine Eltern Dir das Kindergeld auch monatlich stillschweigend weiterleiten.

Man hat einen Anspruch darauf

Unter 25 ja.

Falls deine Eltern es dir nicht übertragen wollen, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen.

Man hat einen Anspruch darauf

Ja, du hast Anspruch und deine Eltern können es dir nicht wegnehmen.