Kindergeld beim Auszug?
Hat man als Azubi oder Student einen Anspruch auf das Kindergeld, wenn man auszieht? Können die Eltern einem das verweigern?
4 Stimmen
3 Antworten
Ziehst Du aus, bist nicht mehr bei den Eltern gemeldet, hast deine eigene Meldeanschrift, bist unter 25, erfüllst die Voraussetzungen für Kindergeld ab 18 und unter 25 und bekommst von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 €, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu.
Sollten die Eltern da Probleme machen, kannst Du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, findest Du im Internet zum Ausdrucken, dann würdest Du nach Prüfung und Bewilligung deines Antrags das Kindergeld direkt von der Familienkasse an dich ausgezahlt bekommen.
Unter 25 ja.
Falls deine Eltern es dir nicht übertragen wollen, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen.
Ja, du hast Anspruch und deine Eltern können es dir nicht wegnehmen.