![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Ja, das entfällt erst ich glaube ab 25 und dann, wenn man eine erste Ausbildung abgeschlossen hat - hast Du ja nicht und auch in der Übergangszeit wirst Du das bekommen. Musst Du halt alles bei der Kindergeldstelle einreichen und rechtzeitig melden. Die sagen Dir dann, welche Bescheinigungen Du evtl. vorlegen musst. Vllt. bekommst Du ja dann auch Bürgergeld o.ä. und da wird das dann auch mit angerechnet.