Kinder und Eltern gemeinsam im Mietvertrag?

5 Antworten

Ich würde gerne wissen, ob ich als volljähriges Kind neben meiner Mutter ebenfalls als Hauptmieterin im Mietertrag stehen kann. 

Kannst du.

ob die Vermieter*innen das erlauben müssen

Der Vermieter muss das nicht erlauben, aber für ihn ist das sogar von Vorteil.

Für dich birgt das allerdings Risiken, weil jeder von euch gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag haftet. Überleg dir das gut.

Warum legst du Wert darauf, im Mietvertrag zu stehen?


Joejoe302 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 11:05

Dankeschön! Ich würde gerne zukünftig in der Wohnung wohnen bleiben, wenn meine Mutter auszieht. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich zwar immer bei meiner Mutter wohnen. Aber wenn sie den Vertrag kündigt kann ich ihn nicht einfach übernehmen - Ich würde Untermieterin bleiben und meine Mutter Hauptmieterin und das wollen wir umgehen. Was sagst du dazu?

DaKaBo  12.11.2024, 13:01
@Joejoe302
Aber wenn sie den Vertrag kündigt kann ich ihn nicht einfach übernehmen

Der (eventuelle) Nachteil für deine Mutter ist dann, dass sie nach wie vor im Mietvertrag steht, wenn sie auszieht. Kündigen könnt ihr dann nur gemeinsam, und der Vermieter entscheidet, ob er mit dir einen neuen Mietvertrag macht.

Ich würde Untermieterin bleiben

Ich denke zweite Hauptmieterin...!?! Untermiete ist was anderes.

Das ist möglich.

Erlauben/machen müssen Vermieter das nicht.

Das ist durchaus möglich.

Ja das ist möglich und den meisten Vermietern ist das sogar lieber da man wenn die Miete nicht mehr gezahlt wird beide Zivilrechtlich Verklagen kann.

Vermieter entsheiden, an wen sie vermieten.

Da können auch geschäftsfähige Kinder neben Erwaschseneen als Mieter gemeinsam aufgenommen werden.