Kind zurück holen?
Hallo zusammen.
Ich habe nach der Geburt unser Kind vorübergehend in eine Pflegefamilie gegeben mit dem Wissen es wieder zurückzubekommen.. nun legt mir das Jugendamt Steine in den Weg. Ist es möglich das mein Partner (er ist der leibliche und anerkannte Vater) das Kind zu sich holt? Ich würde es mir wünschen, da ich nicht will, dass unser Kind wegkommt.
Welche Steine legt dir denn das JA in den Weg?
Ich werde nicht ernst genommen, mir werden nur Vorwürfe gemacht.
noch dazu wollte mich das jungendamt zu einer Adoption drängen bzw hat mir damit gedroht.
Warum hast du es weggeben ?
Aus Familiären Gründen.
8 Antworten
Die "Steine", die das Jugendamt dir in den Weg legt, sind einfach nur die Auflagen, die dafür sorgen sollen, dass dein Kind bei dir sicher und gut leben und gesund aufwachsen kann. Arbeite also mit dem Jugendamt zusammen, erfülle diese Auflagen - auch und gerade im Sinne deines Kindes!
Natürlich könnte auch der Kindsvater das Kind zu sich holen. Allerdings wird auch bei ihm dann natürlich vom Jugendamt genau geschaut, ob dort alle Bedingungen erfüllt sind, damit das Kind dort sicher und gesund leben kann. Und genau wie du bekäme auch er somit Vorgaben und Auflagen, die er erfüllen muss, bevor das Kind dort einziehen kann, wenn irgendwas dort nicht so ganz passt.
Hallo
So ähnlich kommt mir dies sehr bekannt vor
Bloß habe ich mein Kind nicht hergeben wollen sie haben mein Kind einfach mit lügen leeres gerede weg genommen ohne irgendwelche Informationen geschweige Beweise das die da so ohne was auf Papier ect... Durch kommen geht ganz und gar nicht
Prinzipiell ja.
Nehmt euch einen Anwalt, legt Wiederspruch gegen die Unterbringung in einer Pflegefamilie ein.
Dann muss das Jugendamt entweder das Kind wieder zu euch lassen, oder sehr kurzfristig einen Gerichtstermin veranlassen wo eine Entscheidung getroffen wird.
Wenn man sein Kind weggibt, muss es Gründe dafür gegeben haben.
Will man das Kind zurück, müssen diese Gründe beseitigt sein bzw. (auf Dauer) gelöst, nicht mehr vorhanden sein.
Ist das Jugendamt erst einmal involviert, wird es auch die Voraussetzungen zum Wohle des Kindes (sollte es sein) prüfen. Es hat nun die Verantwortung, dass das Kind in sicherer, geordneter, dem Kindeswohl entsprechender Umgebung aufwachsen kann.
Letztendlich wird das Familiengericht - nicht ohne Anhörung des Jugendamtes - darüber entscheiden.
Dann wende dich an einen Anwalt für Familienrecht.
Es gab sicher Gründe, warum das Kind nicht von dir weggegeben werden musste. Das Jugendamt hat die Pflicht , im interesse des Kindes zu entscheiden, und es macht daher keinen Sinn, das Kind ohne eine genaue (langwierige) Prüfung zurück zu führen.
Das Kind muss für die Rückführung aus seiner gewohnten Familie herausgerissen werden, das tut man nur aus genau so guten Gründen wie du hattest, das Kind weg zu geben.
Was hat sich denn geändert, warum konnte das Kind nicht gleich zum Vater, aber jetzt schon?
Wenn alles genau geprüft wurde, und das Jugendamt keine bedenken mehr hat, wirst du dein Kind schon zurück bekommen- nur dann auch nur ganz langsam, den Kind zuliebe. Zumindest sollte es so sein.
Dir muss ja selber klar sein, dass man ein Kind nicht einfach so hin und her schiebt. Natürlich solltee es zu seinen Eltern zurück kommen, wenn sie die bessere Alternative ist, aber das zu beweisen, ist gar nicht so einfach.