Kind lebt in Mutter-Kind heim, welche Rechte hat der Vater trotz Trennung?
Hallo erstmal,
Mein bester Freund und seine Ex-Freundin haben ein gemeinsames Kind, welches fast 1 Jahr ist. Er nimmt das Kind jedes ( zweite) Wochenende zu sich. Da seine Ex-Freundin bei ihrer Mutter unter gekommen ist( was Probleme mit sich bringt), weil die alte gemeinsame Wohnung gekündigt ist und sie schlichtweg überfordert ist und nicht in der Lage ist sich alleine um sich und das Kind zu kümmern, wird sie wahrscheinlich in ein Mutter-Kind Heim ziehen. Wodurch ich jetzt zu meiner Frage komme. Die lautet, wie das Umgangsrecht für meinen Freund nun ausschaut. Darf er sein Kind trotz dem Heim Aufenthalt, unter Absprache, zu sich holen wie z.B an manchen Wochenenden oder gelten da nur Besuchsregeln von Seiten des Heims?
Ich danke schon mal im Voraus und bitte um sachliche und hilfreiche Antworten.
*Entschuldigt gegebenenfalls Rechtschreibfehler
3 Antworten
Er hat ein Umgangsrecht welches er auch wahrnimmt. Das kann ihm nicht einfach genommen werden, nur weil sie im Mutter-Kind-Heim lebt. Die Besuche des Kindes bei ihm können wie bisher wahrgenommen werden.
wie ist das sorgerecht geregelt? wenn er gemeinsames sorgerecht hat, warum holt er das kind nicht zu sich und kümmert sich selbst um das kind?
Er kann sein Besuchsrecht (vorerst) im Heim wahrnehmen. Dort gibt es normalerweise Räumlichkeiten dafür. U,.U. kann das auch unter Aufsicht passieren.
Was verstehst du nicht unter (u.U.)? Weißt du, warum das Paar sich getrennt hat?
das ist doch völlig unerheblich warum die trennung erfolgte, dass interessiert niemanden. ein umgangsrecht findet derzeit durch den vater völlig normal durch und allein. alles andere kann nur ein gericht festlegen und nicht irgendeine einrichtung wo die mutter zum erwachsenen erzogen werden soll.
Wie gesagt, man weiß ja nicht, warum die Mutter in einer solchen Einrichtung ist. Das wird schon seinen Grund haben.
sie ist dort, weil sie überfordert ist im umgang mit dem kind. das ist ja nicht sein problem, sondern ihres und ändert nichts daran, dass sich die einrichtung kein recht hätte den umgang einzuschränken.
Das ist nur seine Version. Das weiß man als Außenstehender nicht. Und die Einrichtung kann "zum Wohle des Kindes", anders entscheiden.
die einrichtung kann garnichts entscheiden was den umgang des vaters mit seinem kind betrifft, dazu haben sie garnicht das recht.
Woher weißt du, dass die Einrichtung nicht das Jugendamt auf ihrer Seite hat?
das ist doch egal wen sie auf ihrer seite haben. sie haben keine befugnisse dem vater irgendwelche vorschriften zu machen wie er seinen umgang gestaltet, genauso wenig wie das jugendamt.
warum sollte das umgangsrecht plötzlich betreut erfolgen?