Umgangsrecht einklagen
Ich bin von meiner Ex getrennt und befinde mich in einer neuen Beziehung seit 1,5 Jahren. Ich sehe meinen Sohn (6) sehr selten was nicht nur an meiner Ex liegt dennoch gab es eine Einigung das ich meinen Sohn mind. 1 mal im Monat übers Wochenende sehe und er bei mir und meiner neuen Partnerin übernachtet. Aber meine Ex versucht den Kleinen von uns weg zu halten obwohl sich meine Partnerin sehr viel Mühe mit dem Kleinen gibt. Auf mein Anfragen nach Terminen reagiert sie nur mit Antworten wie: "Keine Zeit, da ist er bei meiner Mutter oder da hab ich schon was vor. "
Nun möchte ich mir dieses nicht mehr bieten lassen und mein Umgangsrecht einklagen da der Kleine seinen Vater braucht und ich ihn auch. An welches Amt oder Gericht muss ich mich wenden? Ist das mit Kosten verbunden und wenn ja wie hoch werden die ca sein? Wie schnell reagieren diese Ämter?
10 Antworten
wenn du geringes einkommen hast, kannst du dir einen beratungsschein beim amtsgericht holen. suche dir einen anwalt für familienrecht u. erkläre dort die lage. der fall deiner neuen lg ist beim umgang komplett irrelevant. geht in klage u. beantrage bei gericht umgang alle 14 tage von freitag bis sonntag, hälftige ferien, hälftige hohe feirtage. bei verstoß entweder krankenschein oder zwangsgeldandrohung u. androhung auf sorgerechtsentzug.
alles weitere was hier gesagt wurde über deine nicht vorhandenen recht mit oder ohne gsr sind absoluter blödsinn. du hast immer das recht auf umgang egal ob ihr verheiratet wart oder nicht u. egal ob ihr asr oder gsr hättet. die mutter macht sich damit dem gericht ggü. unglaubwürdig u. zeigt das sie nicht erziehungsfähig ist.
Wende dich dirkt schriftlich an dein zuständiges Amtsgericht über das Jugendamt würde es nur noch länger dauern..schildere deine situation,der zuständige Richter entscheidet dann über einen Termin mit deiner Ex und dir..ich glaube sogar dein Sohn darf schon mit angehört werden was er möchte,das war damals bei meiner tochter auch so.
Ist es deine Exfrau oder Exfreundin? Bei der Exfreundin hast du so gut wie keine Rechte und Chancen. Bei der Exfrau gehe ich mal davon aus, das sie immernoch schwer verletzt und enttäuscht von dir ist. Vielleicht solltest du da mal das Gespräch suchen.
es ist die exfreundin aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht von daher denk ich schon das ich chancen habe. Auserdem hat sie mich betrogen von daher sollte ich der verletzte sein! gespräche haben bis jetz nix gebracht daher muss ich so reagieren!
schreib ihr doch mal " kein Umgangsrecht mit dem Sohn, Unterhalt wird Eigestellt bis zum Besuch des Sohn". Und die soll Ihn bringen oder wieder abholen.
das darf er nicht. die kosten des umgangs trägt der umgangsberechtigte. dieser bringt u. holt auch das kind. wenn er unterhalt verweigert dann geht sie das geld durch pfändung holen u. sieht das kind trotzdem nicht.
Hallo Ich habe vor kurzem meinen Umgang vor Gericht eingeklagt. Meine Tochter ist 4 Jahre alt, ich bin 2 Jahre von meiner Ex getrennt. Ich habe kein Sorgerecht und meine Ex hat mir den Umgang mit meiner Tochter immer wieder erschwert. Das Gericht hat mir den Umgang einmal im Monat von Freitag bis Sonntag zu gesprochen. Zusätzlich verbringt meine Tochter eine Woche ihrer Winterferien und 2 Wochen ihrer Sommerferien bei mir. An den Umgangswochenenden hole ich sie in Schwedt ab, fahr mit ihr nach Jena und am Sonntag wieder zurück. Um dein Umgangsrecht einzuklagen, wendest du dich an das für dich zuständige Amtsgericht. Eine Rechpflegerin wird die Klage für dich aufsetzen und an das Gericht (Wohnort deines Kindes) schicken(alles kostenlos). Nach 3-4 Wochen erhälst du eine Ladung zur Umgangsregelung vor Gericht. Wenn du stattdessen zu einem Anwalt gehst, dauert es doppelt solange und die Kosten nur für den Anwalt betragen ca. 1000€. An Gerichtskosten fallen auf jeden Fall ca.100€ an. Allen Behauptungen zum trotz wird bei der Verhandlung nur über deine Forderungen gesprochen, für "die ganze schmutzige Wäsche" interessiert sich niemand auch nicht der Richter. So wie ich das verstanden habe, hast du einen gute Beziehung zu deinem Kind, also brauchst du auch keine bedenken haben, dass deine Forderungen nicht akzeptiert werden. Mein Erfahrung ist, dass "eine Unterstützung" für die Entscheidung einer Umgangsregelung durch einen Anwalt reine Abzocke ist!
ich möchte ihr ja nicht das sorgerecht entziehen weil sie ihre sache ja ganz gut macht. nur hat sie seit 4 jahren keinen partner mehr nur kurze liebeleien. ich hab das gefühl sie nimmt den kleinen als vaterersatz. es gab ja mal jemanden den ich auch kennenlernte und der einen prima eindruck machte jedoch durfte der noch den urlaub bezahlen und wurde danach abgeschoben! ich denke das erklärt viel. ich hab überlegt einen brief von nem befreundeten anwalt aufsetzen zu lassen vieleicht reagiert sie ja darauf!? ohne gerichte!!!