Kind hat meinen hund verletzt, Eltern wollen sich nicht an Kosten beteiligen?

4 Antworten

Jaaa, für manche Kinder braucht's, vor allem in dem Alter, auch Leinenzwang und Maulkorbpflicht...

ABER:
Wenn du keine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung hast (die würde dann einspringen, ggf. mit Selbstbehalt) hast du bei einem deliktsunfähigen Kind (U8) ziemlich Pech gehabt.
Solange man den Eltern nicht vorhalten kann, dass die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (und Eltern müssen nicht 24/7/365 neben ihrem Sprössling hocken) kannst du nichts machen. "Eltern haften für ihre Kinder" ist eben ein Mythos, der rechtlich selten standhält. Umso mehr, wenn das Kind unter Betreuung steht/stand. Dann ist die Aufsichtspflicht auf den Betreuer übergegangen und die Eltern haben sie schon deshalb nicht verletzt. Für den Betreuer gelten dann aber die gleichen Grundsätze: Er muss nicht 24/7 eine Totalüberwachung durchführen, solange das Kind altersgerecht beaufsichtigt wird. Und selbst ein unter 8jähriges Kind kann schon eine gewisse Zeit ohne direkte Aufsicht gelassen werden, ohne dass die Pflicht hierzu schuldhaft verletzt würde.

Bist du selbst der Betreuer/die Betreuerin ist das dann sogar noch ein von DIR zu berücksichtigendes Risiko der Kinderbetreuung und du musst dich entsprechend absichern (Haftpflicht etc.) und wirst Eigenschäden aus der Betreuung wohl einkalkulieren müssen. Eine Verletzung deines Hundes zählt da dann genau so zu wie z.B. die kaputte Fensterscheibe. Da würde sich selbst eine evtl vorhandene Haftpflichtversicherung der Eltern darauf beschränken, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren und gerade nicht für den Schaden leisten.
Die Eltern haften hierfür nämlich dann gerade nicht, weil ihnen keine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist. Sie haben ja für eine Betreuung (dich?) gesorgt und können sich dann auch darauf verlassen, dass diese fach- und situationsgerecht durchgeführt wird. Und wenn das nicht der Fall ist und Schäden entstehen haftest DU dann für diese.
Wenn du dann deinen Hund in Gesellschaft von Kindern lässt, die du betreust und am Ende dann sowas bei rumkommt ist das dann qua Aufsichtspflicht eben DEINE Schuld und nicht die der Eltern - mithin auch dein Problem. Da bist du ohnehin gut beraten, für so etwas eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die derartige Schäden abdeckt.
Der "Schaden" hätte ja auch umgekehrt entstehen können, wenn dein "Pfifi" auf einmal ein Kind beißt, denn auch diese "ich wär so gern ein Hund"-Taschenkläffer können bei kleinen Kindern schon ganz schön Schaden anrichten, der sie schlimmstenfalls für's Leben zeichnet.
Einfach mal drüber nachdenken, aber das solltest du mindestens versicherungstechnisch absichern, genau so wie medizinische Behandlung deiner Haustiere (Tierhalter-Haftpflicht und Tier-KV). Ggf. brauchst du sogar eine Berufshaftpflicht, wenn du die Betreuung als Einnahmequelle und nicht nur sporadisch als Freundschaftsdienst übernimmst. Hast du das alles nicht bleibst du eben auf den Kosten sitzen.
Teures Lehrgeld, aber so ist nun mal die Rechtslage.
Und dass sich Eltern für etwas entschuldigen, für das sie gar nicht verantwortlich sind... stramme Erwartungshaltung, denn der Fehler lag bei DIR und nicht bei denen, wenn du als Betreuerin die Aufsichtspflicht für ein Kind übernimmst, umso mehr, wenn du's professionell (also gegen Bezahlung) machst und/oder derartige Verhaltensweisen des Kindes kennst (aus vorangegangenen Erfahrungen), denn dann weißt du ja doppelt, worauf du dich mit der Betreuung einlässt und darfst eben ein solches Kind nicht in die Nähe deiner Tiere lassen.

Ein so kleines Kind versteht sein Tun schlichtweg noch gar nicht. Es denkt, es kann mit dem Tier einfach wie mit Spielzeug umgehen, damit spielen, es anfassen etc. Und das ist auch kein ungewöhnliches Verhalten, sondern jedes Kind erkundet in dem Alter so seine Welt. Es kann ja dann noch nicht mal richtig steuern, wie fest es zugreift, befürchtet nicht, das zu beschädigen, wo es drüber herläuft etc etc etc.

Dementsprechend ist auch jeweils derjenige selbst schuld, der überhaupt zulässt, dass sein Tier in die Reichweite des Kindes gelangt. Denn dass so ein junges Kind sich damit absolut noch nicht auskennt, sollte bereits jeder, der schon eine Zeit lang in die Schule geht, längst begriffen haben.

Das Kind hat bereits meinen Kater verletzt 

Und selbst daraus hast Du immer noch nichts gelernt???

Es handelt sich um ein 1 jähriges Kind das meinem Hund gegen das Bein getreten hat (Chihuahua) nun hat sie einen kreuzbandriss

Tja, sorry, aber da bist Du nicht nur einfach, sondern sogar schon doppelt selber schuld.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Jokay550 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 11:02

Warst du als selbstständige person schon mal auf geld abgewiesen? Ich habe diesen Beruf 14 jahre ausgeführt und noch nie wurde 1 tier annähernd verletzt. Als der Kater es erlitten hat war die Mutter sogar dabei. Ich möchte dich als alleinerziehende Mutter mit 5 Kindern in Pflege + Tiere sehen wie du es machen willst. Sich natürlich einfach raus der Sache raus ziehen ist sehr menschlich. Vor allem da der eigene Hund von dem Kind auch schon verletzt wurde nicht einmal Entschuldigung zu sagen! Darum geht es mir. Der Hund kam hunpelnd auf die Mutter zu wohlwissend dass es das eigene Kind war und sie hat den Hund nicht mal angeschaut. Ja das ist großes Verhalten

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diewoelfin0815  09.08.2024, 11:38
@Jokay550

Nichtsdestotrotz ist es schlichtweg Deine(!) Pflicht, sowohl als Besitzerin der Tiere, als auch in Deiner Aufgabe als Tagesmutter o.dgl., die Kinder vor den Tieren und natürlich auch Deine Tiere vor den Kindern zu schützen!

Nicht selten ist dafür übrigens sogar erst eine Genehmigung vom Gesundheits- und Veterinäramt notwendig!

Also, das Verhalten der Mutter war zwar vielleicht wirklich nicht die "feine englische Art", aber die Verantwortung trägst leider dennoch ganz allein Du – auch wenn es Dir verständlicherweise nicht gefällt und auch schon ewige Zeiten so von Dir gehandhabt wird!

Übrigens, Deine Begründung:

Ich möchte dich als alleinerziehende Mutter mit 5 Kindern in Pflege + Tiere sehen wie du es machen willst.

solltest Du besser niemandem gegenüber erwähnen, der für Deine Zulassung zuständig ist. Ansonsten werden sie nämlich ggf. darauf bestehen, dass Du die Tiere abschaffst und/oder weniger Kinder betreust, weil sie Dir unterstellen werden, dass Du damit wohl an Deine Grenzen kommst und deswegen in deren Augen fahrlässig mit der Sicherheit der Kinder umgehst.

Von daher solltest Du Dein weiteres Vorgehen diesbezüglich besser genau überlegen, bevor es zum Eigentor wird...

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Ein (von dir?) betreutes Kind hat deinen Hund geschädigt - da frage ich mich, ob man Kinder so unbeaufsichtigt in die Nähe von Tieren lassen sollte. Warum trennt man die Tiere nicht von den Kindern? Es kann ja auch ein Kind verletzt werden.

Für den hier entstandenen Schaden:

Kind: Nicht deliktfähig - keine Schadensersatzpflicht
Eltern: haben ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt, da sie das Kind in die Betreuung gegeben haben => keine Schadensersatzpflicht.

Falls nicht die der Betreuer gewesen sein sollst, kannst du prüfen, ob der Betreuer die Aufsichtspflicht vernachlässigt hat, und deswegen ggf. schadensersatzpflichtig ist.

Das einjaehrige Kind ist noch lange nicht deliktsfaehig. Somit haftet es auch nicht fuer den von ihm angerichteten Schaden. Die Eltern natuerlich auch nicht, denn die haben den Hund ja nicht getreten und ihre Aufsichtspflicht offensichtlich auch nicht verletzt.


Jokay550 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 01:46

Aufsichtspflicht? Warst du schon mal mit 5 Kindern alleine? Fremde Kinder? Wenn man sie in einen separaten Raum tut schreien sie, man kann 5 Kinder nicht vollumfänglich bewachen und kontrollieren. Mein Hund kam humpelnd entgegen als die Mutter das Kind abgeholt hat 4 Tage lang und es kam nicht mal ein Entschuldigung. Wohl wissens wie das Kind mit Tieren (den eigenen) umgeht. Ist das menschlich?

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DerCaveman  09.08.2024, 01:52
@Jokay550

Das mit der Aufsichtspflicht hast du falsch verstanden. Gemeint ist die Aufsichtspflicht der Eltern, nicht deine als Betreuerin. Die Eltern wuerden naemlich nur haften, wenn ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden koennte, ohne die der Schaden nicht entstanden waere. Und das ist hier ja offensichtlich nicht der Fall.

Also haften weder die Eltern, noch das noch nicht deliktsfaehige Kind. Du bleibst somit auf dem Schaden sitzen. Das ist fuer dich sicher aeusserst unbefriedigend und vielleicht auch nicht ganz so leicht nachvollziehbar, doch so ist halt die Rechtslage.

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