Kind 3 war im Krankenhaus nach Entlassung reiste die Mutter mit dem Kind in eine andere Stadt was kann man gegen tun?
Wie oben im Betreff schon beschrieben. Die Tochter 3 von meinem Partner war bis gestern im Krankenhaus da sie seit einer Woche keinen Stuhlgang gemacht hatte. Da schrieb die Kindesmutter zu meinem Partner das sie heute entlassen werden und das Kind nur nach Einläufen Stuhlgang hätte.
Da er sie heute kurz Zuhause bei ihr besuchen wollte musste man feststellen daß sie gar nicht Zuhause sind. Auch später als er nochmal zu ihr gegen Abend hingefahren ist war noch keiner Zuhause. Wir vermuten nun das sie sich bei ihren Eltern in der anderen Stadt aufhält wo sie eigentlich ziemlich oft ist.
Wie können wir nun vorgehen? Mein Partner möchte seine Tochter für immer haben. Sie führen momentan ein Wechselmodell aber das funktioniert nicht so schön. Ansonsten haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Vielen Dank für eure Hilfe
5 Antworten
Gar nichts. In der Umgangszeit der Mutter darf diese alles mit dem Kind machen, was sie will. Auch zu den Großeltern reisen ist erlaubt. In der Umgangszeit des Vaters hat wiederum die Mutter dem Vater nichts reinzureden.
Bezüglich der gewünschten Abänderung des Umgangsmodells braucht ihr - wenn die Mutter damit nicht einverstanden ist - eine Fachanwältin für Familienrecht.
er kann garnix machen. wenn das wechselmodell nicht gewollt ist, lebt er damit das er kind zum umgang alle 2 wochen sieht.
erster schritt: beim Jugendamt und oder familiengericht je nach dem wie weit der streit schon eskaliert ist, vorsprechen und eben sagen, dass das wechselmodell so weit nicht so schön funktioniert.
zweiter schritt, dem Familiengericht vortragen, wie man sich eine Lösung des Problemes vorstellen könnte.
Es ist ja verständlich das die akuter mit ihrer Tochter zu den Großeltern fährt. Da hat sie dann gute Unterstützung bei der Betreuung.
Wenn der Vater das alleinige Sorgerecht haben will müsste er das über das Familiengericht einklagen. Und das wird für alle Beteiligten alles andere als einfach oder angenehm.
Wenn ihr beide das Sorgerecht für das vermutlich minderhährige Kind trägt dann würde ich die Polizei anrufen.
Danach kann man das alles noch mit dem Jugendamt besprechen und tendenziell den "kidnapper" vom Kind fernhalten.
Ich würde aber erstmal abwiegen was ihr wirklich wollt.
Ist nur ein (Gerichts-) Prozess aber eine Wende für das Leben, u.a. vor allem für das Kind.
Deswegen hab ich ja korrigiert du Vogel.
Mach deine Augen auf bevor du unnötig scheiße laberst.
nö hast du nicht du vogel. das steht noch immer da. bist du merkbefreit?
Ah sorry, glaube ich hab falsch verstanden, dein Partner und die Kindesmutter Tragen Sorgerecht.
Würde ich dennoch per Jugendamt regeln.
polizei hat hier kein mitspracherecht, da kinnd nicht entführt wurde, sondern sich beim betreuenden elternteil aufhält