Kfz zulassung nach händler tageszulassung?
Hallo zusammen,
Ich habe ein Auto gekauft beim Händler(Baujahr 06.2024) wurde vom Händler uf sich zugelassen am 05.12.2024. (Vermutlich Tageszulassung) Kilometer stand 32. Wenn ich diesen jetzt zulassen möchte, gilt er als neuwagen oder gebrauchtwagen. Als Neuwagen werden laut dokumente fürs anmelden "COC Papiere" gefordert um ihn zulassen zu können. Diese habe ich aber nicht. Lediglich Rechnung/ZB1 & ZB2. Ist dieses COC Dokument wirklich nötig falls er noch als neuwagen zählt und Erstzulassung erst 1 Monat her ist?
5 Antworten
Die COC-Bescheinigung solltest Du dir noch unbedingt von deinem Autohändler aushändigen lassen. In dieser COC-Bescheinigung findest Du zum Beispiel sämtliche zugelassenen Reifengrößen, die weder in der Zulassungsbescheinigung Teil I noch in der Zulassungsbescheinigung Teil II aufgefu´
Das Fahrzeug war schon auf den Händler zugelassen. Die damalige Zulassung war eine sogennate Neuzulassung. Wenn Du das Fahrzeug auf deinen Namen zulassen möchtest, ist es auf jeden Fall keine Neuzulassung mehr. Rechtlich gesehen kann es sein, dass dein Fahrzueg noch als Neuwagen gilt.
Welche Zulassungsart Du wählen musst, kann ich dir aufgrund deiner Frage nicht beantworten.
Vielleicht hilft dir dieser Link weiter:
Wenn diese wirklich benötigt werden, solltest du die COC in jeder Niederlassung dieser Marke auch bekommen.
Gebrauchtwagen, denn ein Halter ist ja schon vor Dir eingetragen worden.
Auch deshalb wird ja der Listenpreis nicht abverlangt/bezahlt.
Da der Wagen schon einmal zugelassen wurde und du die ZB 1+2 hast, brauchst du keine COC-Papiere. Die ZB's, den Tüv-Bericht und eine EVB deiner Versicherung.
Korrektur:
Ach nee, beim relativ neuen FAhrzeug gibts ja noch keine TÜV-Bescheinigung
Soweit ich weiß brauchst du CoC nur bei der Erstzulassung und die hatte der Wagen bereits.
Ansonsten sollte es kein Problem sein, das CoC beim Autohaus zu bekommen wo du den Wagen gekauft hast.
Ich würde aber erst mal bei der Versicherung fragen ob du es überhaupt brauchst.