Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen, VN nicht gleich Halter?
Hallo zusammen,
ich bin Halterin des Autos meines Vaters, er hingegen der VN. Aus Altersgründen will er mir das Auto überlassen. Er hat eine Vollkaskoversicherung die ich aber nicht übernehmen möchte. Wie lässt sich seine Versicherung frühzeitig kündigen?
2 Antworten
Es ist nur die ordentliche Kündigung zum Ablauf möglich. Evtl. kann die VK vorher rausgenommen werden (theoretisch als Teilkündigung auch nur zum Ablauf möglich, aber da drücken viele Versicherer ein Auge zu).
Er meldet das Auto ab und damit endet die Versicherung.
Wer auch immer das Fahrzeug haben will, z.B. der Fragesteller.
Der Fragesteller ist ja bereits der Halter ;)
Wer auch immer das Fahrzeug haben will, z.B. der Fragesteller.
Der ist schon Halter, daher funktioniert das nicht.
Wenn ich am selben Tag den Wagen abmelde und mit meiner eigenen eVB anmelde, müsste die VR von meinem Vater ja die Abmeldung gemeldet bekommen und rechnet somit an…
Nein, das funktioniert nicht. Die Zulassungsbehörde sieht, dass es der selbe Halter ist und lehnt die eVB der neuen Versicherung ab.
Und wer soll es dann wieder zulassen?