Kfz Schaden Abwicklung?
Bin am Montag auf dem Parkplatz stehend, von einer jungen Frau angefahren worden. Wollte erst ihre Angaben zur Halterfrage und Versicherung nicht rausrücken. Pkw ist auf den Vater zugelassen. Bin zur Werkstatt und anschliessend zum Sachverständigen gefahren. Schaden etwa 1.800 €+. Wollen erst mit der Reparatur anfangen, wenn die Zusage der Versicherung erfolgt ist. Muss ich von meiner Seite noch etwas unternehmen oder geht das jetzt seinen Gang?
4 Antworten
Wenn Dir das Gutachten eines von Dir beauftragten, amtlich vereidigten Schadensachverständigen vorliegt, kannst Du Dein Fahrzeug reparieren lassen.
Hat die Unfallverursacherin den Schaden schon bei der Kfz-Versicherung gemeldet?
Ich würde einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Schadenabwicklung beauftragen.
Dann hast Du, in der Regel, keinen Ärger!
Als Geschädigter kannst Du ja zum Gutachter Deiner Wahl.
Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur oder Abrechnung fiktiv ohne Reparatur. Dann wird die Versicherung die MWST abziehen.
Möglicherweise Minderung als Unfallwagen als Vermögensschaden mit Ausgleich. Bei 1800 € wohl noch nicht so der Fall
Normalerweise kümmert sich die Werkstatt darum die setzen sich mit der Versicherung in Verbindung.
Der Schaden sollte bei der Versicherung gemeldet werden um dann tatsächlich auch Ansprüche geltend machen zu können...
Ist auch nach Ermittlung über den Zentralruf der Autoversicherer geschehen.