Kennzeichnungspflicht Scheinwerfer?

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Scheinwerfer gehören zu den geprüften Bauteilen und dürfen nicht verändert werden. Dazu gehört auch, dass die Streuscheibe nicht ausgetauscht werden darf. Die originale Streuscheibe muss ein E-Prüfzeichen besitzen. Solche Billigersatzteile aus China besitzen solch ein Prüfzeichen nicht. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs würde somit erlöschen. Lieber auf dem Schrottplatz ein paar gebrauchte Scheinwerfer kaufen oder die alten aufbereiten.

Woher ich das weiß:Hobby

XRide 
Fragesteller
 07.03.2024, 20:48

Was meinst du mit aufbereiten? Schleifen darf man die ja auch nicht

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DjTilDawn  08.03.2024, 22:08
@XRide

Das wird immer wieder behauptet. Aber wo steht das bitte? Man darf die Scheinwerfer nicht verändern und man darf die Lichtwirkung nicht beeinflussen. Nichts von beidem passiert, wenn man die Streuscheibe einfach nur aufbereitet, also schleift. Manchmal bleibt einem auch rein gar nichts anderes übrig. Für mein Zweitfahrzeug gibt es keine neuen Scheinwerfer mehr zu kaufen. Man muss also die alten wieder herrichten. Das ist weder sichtbar, noch beeinflusst es das Lichtbild.

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daa prüfzeichen muss IMMER vorhanden sein


XRide 
Fragesteller
 07.03.2024, 20:40

Nur ist das Problem, das diese Scheinwerfer kein Prüfzeichen besitzen. Und ich weiß auch nicht wie das bei den originalen ist, da hab ich aber auf den ersten Blick auch keins gefunden.

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Mariomadda69  07.03.2024, 20:42
@XRide

Das original wird definitiv irgendwo ein prüfzeichen haben...vielleicht am Scheinwerfer selbst...bei dem Model weiß ich nicht ob das Glas tauschbar ist oder eigentlich nur der ganze Scheinwerfer, dann wäre das Glas natürlich erst recht verboten

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XRide 
Fragesteller
 07.03.2024, 20:47
@Mariomadda69

Wenn jetzt theoretisch am Scheinwerfer ein prüfzeichen ist, aber am originalen Glas keins und das Glas austauschbar ist, könnte ich dann das Glas austauschen?

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Mariomadda69  08.03.2024, 05:33
@XRide

Wenn das Gehäuse ein prüfzeichen hat u das Glas nicht ist es auch nicht zum austauschen gedacht. Du wirst es zwar dann vielleicht irgendwie abkriegen,aber dürfen dürftest du es nicht...und dann ei neues selbst zu verkleben würde dem tüv vermutlich immer auffallen

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