Kann man in einen Halogenscheinwerfer einfach eine LED einbauen oder muss ich den ganzen Scheinwerfer austauschen?

2 Antworten

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Man KANN vieles einbauen, auch Xenon-Leuchmittel.

Man darf es aber nicht !

Der Scheinwerfer ist ein bauartgenehmigungsppflichtiges Fahrzeugteil (siehe §22a StVZO) und er hat seine Bauartgenehmigung (auch wenn es eine EG- oder ECE Genehmigung ist) nur so bekommen, wie er geprüft wurde, nämlich als Halogenscheinwerfer.

Baut mannun ein Xenon oder LED Leuchtmittel ein, ist die Bauartgenehmigung erloschen, denn die Lichtstreuung ist auf ein Halogenleuchtmittel ausgelegt und auch nur so genehmigt.

Kann man. Dann darf das Auto aber nicht mehr im öffentlichen Verkehrsbereich betrieben werden.

Und es würde nichts bringen, weil LED's ein anderes Abstrahlverhalten haben als eine Glühlampe. Aus dem Scheinwerfer käme kaum noch Licht, und das, was rauskommt, würde in alle möglichen Richtungen strahlen und nicht nur dahin, wo man es haben will.