Kennt sich jemand damit aus?

5 Antworten

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Der Begriff der Notwehr bedeutet immer, dass es sich um einen gegenwärtigen und gleichzeitig rechtswidrigen Angriff auf mich, einen Dritten oder ein schützenswertes Rechtsgut (wie mein Eigentum) handelt. Dies ist bei einem Einbruch in die Wohnung durch einen bewaffneten Einbrecher definitiv der Fall.

Das Recht muss weiterhin dem Unrecht niemals weichen, und wirklich jedes geeignete Mittel (selbst verbotene Waffen!) ist in einer Notwehrsituation zulässig, um die Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Dazu zählt selbstverständlich und rein hypothetisch auch ein Deko-Schwert oder ein Katana, das ein Sammler zuhause besitzen mag. Wenn du also einen nächtlichen Einbrecher in deiner Wohnung überraschst und dieser dich dann auch noch angreift, darfst du absolut jeden verfügbaren Gegenstand zu deiner Verteidigung einsetzen, der dir in die Hände fällt, von Schnitzelklopfer über Nudelholz bis hin zum Deko-Schwert.

Also definitiv ein "Ja".

Wenn dir kein milderes Mittel zur Verfügung steht.

Einbrecher kommen in der Regel, wenn niemand Zuhause ist.

Theoretisch wäre das möglich, sofern tatsächlich während deiner Anwesenheit ein Einbrecher bei dir einsteigt UND dich angreift oder damit droht bzw. du einen Angriff befürchten musst. Wenn du ihn allerdings abstichst, während er sich überrascht fühlt und flüchtet, dann halt nicht.

Mal davon abgesehen, geht es ja primär nicht um deine Sachen, sondern um deine körperliche Unversehrtheit. Dazu wurde die Empfehlungen der Polizei ja bereits genannt.


Johnn18 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 13:57

Das ist doch so ein Schwachsinn warum darf man nicht sein Eigentum bis auf auserste verteidigen warum müssen erst die Landsknechte kommen

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Johnn18 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 21:56
@Nerdef

Wie alt ich bin geht dich nichts an aber auf keinen Fall bin ich 12 ich habe nur wertvolle die schon 150 Jahre alt sind

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da Du nicht weißt, was dein Einbrecher so zur Hand hat, musst du ihn dann beim ersten Streich letal erwischen, oder zumindest handlungsunfähig machen, insofern udn weil Du dir mit scharfen Gegenständen die Bude vollsaust, bin ich eher für stumpfe Gegenstände, z. b. die bekannte Base Ball Keule, ein schicker Minigolf-Schläger oder einfach ein Schrubber Stiel...

Hi,

leider stellen hier die "jungen Wilden" immer dieselben Fragen.

Wenn bei dir eingebrochen wird, solltest du den Rat der Polizei befolgen:

  • das Haus verlassen 
  • dem Täter die Möglichkeit zur Flucht geben 
  • sich defensiv verhalten, nicht versuchen, den Täter aufzuhalten oder anzugreifen
  • sich Aussehen, Fahrzeug, Fluchtrichtung etc. einprägen, wenn das gefahrlos möglich ist 
  • die Polizei verständigen

Das mit dem Schwert solltest du besser schnell vergessen!


Johnn18 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 12:04

Also darf ich mein Eigentum nicht beschützen dan kann ich es ja gleich auf die Straße stellen und jeder der vorbei kommt kann sich nehmen was er will was für eine scheiß gesetztlage ist das

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herja  19.08.2024, 12:12
@Johnn18

Wie alt bist du? 12?

Ok, dann weißt du es noch nicht besser ...

Was ist das Wichtigste, was du besitzt? Deine Sachen?

Nicht wirklich, oder?

Stell dir vor, du jagst dem Einbrecher deine Sachen wieder ab, und dieser ersticht dich von hinten!

Glückwunsch!

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Johnn18 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 12:18
@herja

Dann bin ich wenigstens in Kampf gestorben und kann ehernhaft nach Wahllhalla einziehen und brauche mich dan nicht in der Gegenwart meiner ehrwürdigen Ahnen zu Schämen

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