muss der F I Schalter für den Mieter zugänglich sein?

6 Antworten

Denke ja. Ist zumindest sehr Vorteilhaft. Wenn durch einen Fehler der Fi fällt und ein Mieter bekommt den Vermieter/Hausmeister nicht, verdirbt alles im Kühlschrank/Tiefkühler ect...

Normalerweise gehört die Verteilung mit Sicheurngen und Fi ect in die Wohnung... Nicht in einen abgeschlossenen Keller oder so...


MooNaa1988 
Beitragsersteller
 28.07.2019, 18:38

denn, unser F I- Schalter befindet sich in der Wohnung der Nachbarin 🤦🏼‍♀️🤷🏼‍♀️.... müssen ewig da klingeln, um ihn wieder einlegen zu können.

denn, hier fliegt ewig die Sicherung raus. Wissen leider nicht warum ...

(zur Info, sind erst am einziehen)

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RareDevil  28.07.2019, 18:42
@MooNaa1988

Ganz Ehrlich, unter de Umständen würde ich nicht einziehen. Da hätte ich jetzt schon Angst um meine Lebensmittel... Geschweige denn, wenn was ist und man muss abschalten... Oder der Nachbar fühlt sich generft und schaltet einfach ab... Würde das mit dem Vermieter klären, das da eine Änderung her muss... Wahrscheinlich gibt es keine Alternative, und ihr müsst dort erst mal einziehen??? Ic kenne die rechtliche Lage nicht ob das so sein darf, aber ich finde das ein NoGo... Denke auch, er muss jeder Zeit zugänglich sein... Zähler nicht unbedingt, aber Sicherungen ja...

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ElamoMichi  28.07.2019, 18:43
@MooNaa1988

🤔 Da es der ist FI bzw. Personenschutzschalter nicht Sicherung oder fliegt die auch? würde ich empfehlen erstmal zu schauen bei welchen Gerät fliegt er raus.

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ElamoMichi  28.07.2019, 18:44
@RareDevil

Es ist auch die Frage kommt es von einen Gerät z.B. Kühlschrank oder von der Elektroinstallation das der RCD bzw. FI fliegt.

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RareDevil  28.07.2019, 18:45
@ElamoMichi

Die ziehen ja erst ein. Also wohl eher Installation. Das kommt noch dazu, das der Fehler gefunden und beseitigt werden muss... Aber allein, das man nicht selbst dran kommt, dürfte wohl gar nicht sein...

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MooNaa1988 
Beitragsersteller
 28.07.2019, 18:46
@RareDevil

haben einen Mietvertrag für 1 Jahr unterschrieben.... Hätten wir alle Mängel vorher gewusst, wären wir nicht eingezogen!!!!

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RareDevil  28.07.2019, 18:47
@MooNaa1988

Wenn Ihr noch könnt, und wo anders hin könnt, beim Anwalt nachfragen, ob Ihr noch vom Mietvertrag zurück treten könnt. Vlt gibt es unter den Umständen, besonders, wenn der Vermieter keine Alternative schafft, ein Sonderkündigungsrecht bzw ein Rücktrittsrecht innerhalb einer gewissen Zeit??? Mietrecht ect ist absolut nicht meins..

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MooNaa1988 
Beitragsersteller
 28.07.2019, 18:48
@RareDevil

der Fehler, liegt am Kinderzimmer. Egal welche Steckdose man nutzt (natürlich verschiedene Geräte getestet) fliegt der f i SOFORT raus....

kann man deshalb etwas beim Vermieter machen??

aber weiß durch die anderen Mieter, ( die haben mitlerweile die Miete gekürzt), dass der Vermieter nicht reagiert

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RareDevil  28.07.2019, 18:51
@MooNaa1988

Eine fehlerfreie und finktionierende Elektroinstallation ist Grundvorraussetzung und dafür ist der Vermieter zuständig... Wenn er nix unternimmt, jetzt schon Mietkürzung androhen, wenn die Mängel nicht behoben werden.

Da wird eine fehlerhafte Klemmstelle sein, so das PE und N zusammen kommen, oder vertauscht sind. Jede Last in dem Stromkreis führt zum Fehlerstrom und somit zur Auslösung des Fi. Kann ggf auch bei ausreichend Last in anderen Stromkreisen passieren... Im schlimmsten Fall ist es eine Schmorstelle in einer Verteilerdose. Dann besteht sogar Brandgefahr!

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ElamoMichi  28.07.2019, 18:57
@MooNaa1988

🤔 egal welche Steckdose🤔. Ich könnte mir vorstellen das man bei der Elektroinstallation vielleicht N und PE vertauscht hat. Was anderes könnte ich mir jetzt nicht vorstellen.

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MooNaa1988 
Beitragsersteller
 28.07.2019, 18:59
@ElamoMichi

irgendwie... ist das alles sehr seltsam hier.

.. Polentechnik 🤷🏼‍♀️

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kurze Frage...

Kurze Antwort:

Sollte auf Jedenfall, Jederzeit zugänglich sein. Das gleiche gilt für die Sicherungen.

Es stellt sich die Frage was geschieht wenn der Nachbar für 4 Wochen in Urlaub ist.

Wenn um 1.00Uhr Nachts der FI abschaltet, ist dann der Nachbar bereit den Zugang zum FI zu gewährleisten?

Egal wie es dort bisher gehandhabt wurde, es muss die Möglichkeit gewährleistet sein, die Mietsache (Wohnung) ohne solcherlei Einschränkungen nutzen zu können.


RareDevil  28.07.2019, 19:00
Woher ich das weiß:Hobby – Ich spiele seit 70 Jahren mit dem KOSMOS-Experimentierkasten

;)

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es gibt gewisse bauliche vorschriften, die einzuhalten sind. der kollege prof. dr. strom kennt sich mit den vorschriften noch deutlich besser aus, die das genau regeln.

bei den zähleranlagen weiß ich, dass im rahmen der teschnischen anschlussbestimmungen, kurz tab, die zähleranlage in einem frei zugänglichen bereich im haus oder in einem seperaten hausanschlussraum zu befinden hat.

wie dem auch sei. die tatsache, dass es ist wie es ist ändert sich nicht dadurch, dass es die vorschriften gibt.

der gesunde menschenverstand sagt aber schon, dass sich die verteilung in einem bereich zu befinden hat, der für den nutzer der anlage zugänglich ist. kann ja immer mal was passieren. das betrifft auch die sicherungen.

ich würde an deiner steller erst mal mit dem vermieter und oder der betreffenden person was ausmachen, wie man abhilfe schaffen kann z.B. in dem man einen schlüssel für notfälle hinterlässt. das setzt aber ein großes maß an gegenseitigem vertrauen vorraus.

anderenfalls bleiben leider nur aufwändige umbaumaßnahmen.

lg, Anna


ElamoMichi  28.07.2019, 21:43

Hi Anna,

in den Fall gibt es ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2017, dass festlegt, dass es eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters ist dem Mieter Zugang zu den Bedien- und Messelementen der Stromversorgung seiner Wohnung zu ermöglichen.

https://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?zg=0&S_ID=121312

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Peppie85  29.07.2019, 06:45
@ElamoMichi

das hilft schon mal weiter, sagt aber nichts darüber aus, dass auch entsprechend umgebaut werden muss. zugang schaffen über das aushändigen eines schlüssels reicht aus. stellt sich nur die frage nach den belangen der mitmieter...

lg, Anna

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ElamoMichi  29.07.2019, 11:41
@Peppie85

In diesen Fall hat der Vermieter nur zwei Möglichkeiten entweder ihn den Schlüssel auszuhändigen oder umzubauen.

Da der Vermieter es wahrscheinlich nicht möchte, dass der Mieter jederzeit in seine Wohnung rein gehen kann, bleibt ihn nur letztere Möglichkeit.

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