Keine Umsatzsteuer (Finanzamt)?

3 Antworten

Was soll ich sagen, so besonders ist deine Situation nicht. Auch im FA weiß man was Content Creator sind.

Du musst hättest aber gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Lukasbn 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 20:18

Ne habe schon steuerliche erfassung abgegeben vor paar monaten

0

Bei einem Umsatz von 10.000 Euro fällst Du unter die Kleinunternehmerregelung, so dass keine Umsatz abgeführt werden muss, außer Du willst es.

Auch das Finanzamt kennt die Branche Content Creater inzwischen. Als Betriebsausgabe kommen der PC in Bericht, das Zubehör, evtl. das Arbeitszimmer, sowie Aufwand der auf der Arbeitszimmer entfällt.

Das Content-Creater erst aber eine gewissen Followerzahl direkt Cash von den Plattformen bekommen und bis dahin von Sponsoren, Werbeträgern oder Consumern Geld bekommen ist auch bekannt.

Die Tätigkeit als Content Creater ist regelmäßig ein Gewerbebetrieb. Der muss bei der Gemeinde angemeldet werden und die informieren dann das Finanzamt. Sowie @ anTTraXX geschrieben hat, gibt es dann noch einen Fragebogen usw. usf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Finanzbeamter seit 1997

Mungukun  12.07.2024, 08:13
Der muss bei der Gemeinde angemeldet werden und die informieren dann das Finanzamt.

Seit 2021 informiert nicht mehr die Gemeinde das Finanzamt. Man muss selbstständig den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/neu-ab-2021-elektronische-ubermittlung-des-fragebogens-zur-steuerlichen-erfassung-registrierung-mit-e-mail-200505.html

Die bloße Anmeldung bei der Gemeinde und anschließendes Warten auf die Aufforderung vom Finanzamt ist also inzwischen falsch. Das war früher so, ist es aber nicht mehr.

0
Meandor  12.07.2024, 11:31
@Mungukun

Naja, zu der Änderung sag ich nix, außer das es nicht unbedingt ein Fortschritt ist.

0

Dann bist du wohl schon etwas überfällig, dein Gewerbe anzumelden und dich steuerlich erfassen zu lassen.

Wenn es keine böse Überraschung geben soll: schnellstens ab zum Gewerbeamt (gehört vielerorts zum Ordnungsamt).


Lukasbn 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 20:19

Habe ich schon gemacht, also Gewerbe angemeldet + steuerliche erfassung

0