Keine Sommerferien wegen Ausbildungsbeginn?
Mein Sohn macht aktuell das BVJ (wir wohnen in Bayern)da er nach der 9. Klasse keine Ausbildung gefunden hatte.
Ziel des BVJ ist es eine Ausbildung zu finden oder den Abschluss nachzuholen.
Zum bestehen muss man eine gewisse Anzahl an Praktikumswochen haben. Diese hat er bereits vor Ablauf des Jahres erreicht.
Im BVJ hat mein Sohn sich richtig reingehängt und starter am 01.08.24 seine Ausbildung.
Trotz unterschriebenem Ausbildungsvertrag und fast 4 Monaten Praktikum soll er jetzt noch bis Ende des Schuljahres die Schulbank drücken und somit hätte er keine Ferien mehr um sich zu erholen.
In Bayern ist der letzte Schultag der 26.07.24.
Ist das überhaupt so rechtens?
Mein Sohn wird 16 und ist damit noch Minderjährig!
Schüler haben doch ein gewisses Anrecht auf Ferien.
Wie verhält es sich in so einem Fall?
5 Antworten
In diesem Alter fällt er eben noch unter die Schulpflicht.
Er könnte ja fragen ob er die Ausbildung auch am 01.09. starten kann. In Bayern ist das sowieso der meist gewählte Termin.
Manche Ausbildungen beginnen am 1.9. ...
Das mit dem Urlaub so ganz am Anfang bei einem neuen Job ist so eine Sache...
notting
Ja ist vollkommen rechtens. Nach der Schule ists vorbei mit Ferien klar.
"Schüler haben doch ein gewisses Anrecht auf Ferien." Er ist ab dem 01.08 kein Schüler mehr.
Klar ist das rechtens.
Er ist schulpflichtig bis 26.7 also bis zum Beginn der Sommerferien. Dann ist er kein Schüler des BVJ mehr. Er beginnt am 1.8. sein Arbeitsverhältnis, dann kann er Urlaub beantragen, wie jeder andere Arbeitnehmer auch