Kein TÜV trotzdem fahren?
Hallo,
und zwar hat mein Auto heute den TÜV nicht bestanden, weil eine Feder gebrochen war. Das Auto wird am Samstag repariert.... darf ich trotzdem mit meinem Auto fahren?
11 Antworten
du hast 4 Wochen Zeit aber mit einer gebrochene Feder würde ich nur noch das Auto zur Werkstatt fahren
Er hat 4 Wochen (Es sind ein Monat und ein Tag) Zeit, das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorzustellen. Für die Reparatur der erheblichen Mängeln gilt das NICHT, diese sind unverzüglich (!) zu beheben.
Findest Du in Punkt 3.4.1.3 ff der Anlage VIII der StVZO
Sofern die Plakette nicht abgekratzt wurde ,ist das Fahrzeug eingeschränkt verkehrstüchtig,d.h.eine Benutzung ist nicht strafbar.
Du solltest wissen,das eine gebrochene Feder ein erheblicher Mangel ist.
Dieser sicherheitsrelevante Mangel könnte z.B.zum Aufschaukeln des Wagens führen.Durch das Aufschaukeln könntest Du ins Schleudern kommen und leicht einen Unfall verursachen.
Also,wenn Du keine Kopfsteinpflasterstrecken fährst und besonders vorsichtig fährst,besonders in Kurven,sollte Stadtverkehr und eine kurze Überlandstrecke in Ordnung sein.Also geringe Geschwindigkeit fahren!
Zur Werkstatt darfst Du auf jeden Fall fahren.Das Fahrzeug muß nicht abgeschleppt werden.
Keinesfalls darfst Du den Wagen stark beladen.Das Durchschlagen des Federbeines
kann einen größeren Schaden verursachen !
👍
Endlich mal jemand der Bescheid weiß und nicht irgendwelche Gerüchte und Spekulationen hier antwortet
Wann läuft denn der TÜV-Stempel ab? Ende Januar? Sie haben deinen Wagen ja nicht still gelegt, oder? Es ist allerdings sehr riskant, mit einem (bekannten) Mangel noch zu fahren.
Das ist ersten gefährlich und wenn du einen Unfall hast, wird es richtig teuer.
Mit einer gebrochenen Feder ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher, damit zu fahren ist fahrlässig und nein Du darfst deshalb auch nicht damit fahren, der Mangel ist dir ja bekannt.
Witzig, im Gegensatz zu dir weiß ich, dass eine gebrochene Feder in die Kategorie (VU) fällt, etwas anderes ist gar nicht möglich bei einer gebrochenen Feder, und Handlungsspielraum um eine gebrochene Feder "nur" als (EM) einzustufen hat der Prüfer gar nicht.
Der Mangel (VU) hat zudem eine Meldung an die Zulassungsstelle zur Folge und das Fahrzeug darf bis zur Beseitigung des Mangels nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, das alles steht auch im HU-Bericht.
Vielleicht meldet sich der Fragesteller ja mal und erwähnt was da so alles drauf steht auf dem Bericht.
Laien😂😂
Träum weiter!
Oft genug bei so jungen Möchtegerns mit den tiefergelegten Autos live erlebt.
Das schönste sind die entsetzen Gesichter und die heulerei😉
...und schon mal gelesen in deinen Links wann es zu einer Zwangsstillegung kommen kann und vor allen durch wen ?
Aber so ist dies wenn Laien irgendwas aufschnappen und nicht deuten können.
Also du liest Sachen in der Frage die ich nicht finde.
Meist der Fragesteller würde fragen, wenn Fahrzeug stillgelegt und Kennzeichen einbehalten wurden?😂😂
Weder wird das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt stillgelegt, noch die Kennzeichen einbehalten, dies ist wie bereits erwähnt Unsinn und obliegt nicht im Bereich eines TÜV-Prüfers dies zu tun.
@Antroll
Hast einen Führerschein?
Warst überhaupt mal beim TÜV?
Ich bezweifle es sehr stark!
Wenn erheblicher Mangel wird Fahrzeug stillgelegt!
An Ort und Stelle!
Kennzeichen entfernt und auch schriftlich die Weiterfahrt untersagt!
Hast einen Führerschein?
Ja
Warst überhaupt mal beim TÜV?
Sogar schon viel mehr als nur beim TÜV gewesen zu sein.
Ich bezweifle es sehr stark!
Na dann.
Wenn erheblicher Mangel wird Fahrzeug stillgelegt!
Unsinn.
Kennzeichen entfernt und auch schriftlich die Weiterfahrt untersagt!
Auch Unsinn, Weiterfahrt untersagt ja, schriftlich liegt bereits vor anhand des HU-Berichtes.
Und wo steht das in der Frage?
Steht nur nicht bestanden, durchgefallen!
Nicht entstempelt und die Weiterfahrt untersagt!
Es fahren Leute über 1 Jahr mit einer kaputten Feder und merken das nicht mal.
Etwas nicht merken ist etwas anderes als von einem Mangel zu wissen und es dann doch zu tun.
Kein TÜV-Prüfer wird den Fragesteller mit einer gebrochenen Feder mit dem Fahrzeug fahren lassen, es wird ihm angeraten das Fahrzeug mit einem Anhänger abzuholen. Sieht der Prüfer wie er das Fahrzeug vom Hof fährt, wird der Prüfer die Polizei verständigen.
Wieso lassen sie den dann vom Tüv weggfahren. Sie musste dann das PKW sofort da lassen. Also wirklich..
wo steht dies in der Frage, dass er mit dem Fahrzeug vom TÜV weggefahren ist ?
Vielleicht wurde das Fahrzeug mit einem Anhänger geholt oder das Fahrzeug steht noch auf dem TÜV-Gelände. Der TÜV-Prüfer wird denjenigen mit einer gebrochener Feder (verkehrsunsicheres Fahrzeug) nicht fahren lässt, da würde der TÜV Prüfer die Polizei verständigen wenn derjenige mit dem Auto das Gelände entgegen dem Rat des Prüfers verlässt.
Ich wollte sagen, wenn er nicht weiter fahren dürfte. Dann hätten sie den nicht mit dem Auto wegfahren lassen. Der Wagen ist ja nicht stillgelegt kannst auch weiterfahren.
Ich wollte sagen, wenn er nicht weiter fahren dürfte. Dann hätten sie den nicht mit dem Auto wegfahren lassen.
Genau dies wird der Fall sein bei einer gebrochenen Feder, dem Fragesteller wurde vom Prüfer angeraten das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bis zur Beseitigung des Mangels nicht zu bewegen.
Der Fragesteller kann das Fahrzeug mit z.B. einem Anhänger holen, ist keine Seltenheit das ein Fahrzeug bei der HU ein solcher Mangel festgestellt wird, passiert täglich und ist auch nicht schlimmes. Weder erfolgt eine Stilllegung noch eine Enteignung des Fahrzeuges, es wird demjenigen angeraten das Fahrzug mit einem Anhänger zu holen und zur Werkstatt oder sonstwohin zu bringen.
Ja das hoffe ich auch.
Denn wenn es so wäre, frage ich mich warum dann eine Frage hier gestellt wurde.
Müsste erklärt worden sein und schriftlich vorliegen das "es nicht erlaubt" ist
Nun, bei einer gebrochenen Feder ist dies auch im Bericht vermerkt, da gibt es gar keine andere Möglichkeit wenn dies so eingegeben wurde vom Prüfer, da kein Handlungsspielraum des Prüfers besteht.
Er könnte dies bei schadhafter-, nicht richtige Montage oder sonstigen mangelhaften Zustand der Feder als (EM) bringen aber nicht bei einer GEBROCHENEN Feder, da gibt es nur die Möglichkeit (VU).
Geh am besten mal zum TÜV und informiere Dich!
Nicht nur das Auto in die Werkstatt bringen die alles für Dich macht (incl TÜV)