Kein Gast ins Hotelzimmer?
Ich wollte grade ein Zimmer buchen, als ich den beigefügten Text las.
Das Hotel um das es sich handelt ist ein Self Check-in Hotel und wir wollten für 1 Person buchen, da sowieso nur eine Person übernachten wird und die andere Person würde im Zimmer den Gast besuchen.
Dafür müssen wir jetzt 60€ bezahlen? Wenn man sagt, dass es kostenpflichtig storniert wird, wenn die Person mitübernachtet verstehe ich es aber wieso darf man nicht kurz rauf auf das Zimmer?
Und da da wahrscheinlich morgens nur Reinigungskräfte sein werden und die doch nicht jeden vorbeilaufenden Gast kontrollieren denke ich würde nix passieren.
Was sagt Ihr? Würde was passieren?
Schon bisschen erschreckend, wenn die wirklich so streng sind.
4 Antworten
Besuch im Hotel ist gewöhnlich erlaubt. Übernachtungsgäste logischerweise nicht, die müßten dann zahlen.
sie buchen hier eine Unterkunft, bei dem Sie mit dem Gastgeber klar kommen müssen, nicht mit dem Zimmer. Soll heißen, wenn ich Sie nicht als Gast haben möchte, können Sie draußen weiterschlafen.
Da da stand „Keine Gäste mitzubringen“, habe ich verstanden Besucher :D
dann ist doch super.
Meines Wissens hat das offizielle Verbieten von Gästen mehrere Gründe:
- Auch wenn der Gast "nur tagsüber" kommt, kann es ja dann doch passieren, dass er "zufällig" doch mitübernachtet und so die Übernachtungsgebühr spart.
- Melderechtlich ist das Übernachten aktuell auch noch ein Problem (ab Jahreswechsel wird das für Inländische Gäste jedoch abgeschafft): Jeder Hotelgast muss registriert sein.
- Man will vermeiden, dass auf den Zimmern "Partys" gefeiert werden bzw. andere Gäste gestört werden. Je mehr Personen im Zimmer sind, desto lauter wird es naturgemäß.
- Man will Prostitution nicht fördern.
Wenn man einen Gast ohne Übernachtung kurzzeitig ins Zimmer lässt und sich ruhig und unauffällig verhält, glaube ich jedoch kaum, dass das irgendjemand merkt oder sich daran stört. Wer natürlich so doof ist und dort ein (feucht)-fröhliches Zusammentreffen einer Gruppe veranstaltet, wird dann eher vom Personal oder von den anderen Gästen gemeldet.
Wobei das meines Erachtens nichts nützen würde. In der Beschreibung steht ja "Gäste". Mit diesem Wort kann meines Erachtens auch ein "Tagesgast" und nicht nur ein "Übernachtungsgast" gemeint sein. Im Zweifel kann man vielleicht auch einfach (unter anderem Namen :-) ) beim Hotel mal nachfragen, wie das zu verstehen ist. Wenn z.B. eine ältere Person im Hotel übernachtet, die von Ihren Kindern bis ins Hotel Zimmer begleitet wird und diesen dann eine Weile dableiben, sollte nach meinem Empfinden ja eigentlich erlaubt sein.
Ja jedes Hotel handhabt das leider anders.
Die einen erlauben Gäste nur in der Lobby, die anderen finden es selbstverständlich, da der Gast doch nur ein Gast ist und die Person besuchen darf.
Im Hotel gibt's Kameras. In Self-Check-In Hotels für gewöhnlich noch mehr. Da sieht man schon, wer in welchem Zimmer wie lange bleibt.
Und ehrlich gesagt finde ich es nur gerecht, wenn man jemanden reinschmuggelt.
Aber die Person übernachtet da ja nicht. Es geht doch um die Übernachtungsgebühr, die dann höher wäre für eine Person mehr.
Also ist das kein reinschmuggeln und wird toleriert?
Ja. Wenn der "Besuch" dauerhaft ist und über Nacht geht, wird's schwierig.
Es geht doch aber um die Übernachtungsgebühr, die für zwei Personen teurer ist.
Gäste sind Menschen, die auch übernachten, nicht einfach ein Besuch.
Ja und falls der Chef doch was sagt, kann man ja beweisen, dass man da nicht übernachtet hat, anhand der Kameras.
danke!