Kauf ohne Vertrag, Verkäufer fordert auf einmal mehr geld?
Moinsen,
mal eben eine Frage aus dem interesse heraus. meine Nachbarin hat bei ihrem Bekannten ein gebrauchtes Auto gekauft. Ohne vertrag, 1100 Euro auf die hand.
Das Auto wurde mit fast neuem Tüv verkauft und wies schon in der ersten Woche die ersten "Schäden" auf...naja, sie ließ es durch ihren mann alles reparieren. Nun schrieb der Verkäufer ihr nach 2 Wochen eine Whats app, sie müsse ihm ja aber noch 300 Euro geben...sie war darüber etwas erstaunt und meinte noch, ach der veräppelt mich.
Das zieht sich jetzt seit 1 Jahr durch...und ich bin der Meinung, dass er nicht noch mehr Geld bekommen muss. 1100 Euro auf die Hand, per Handschlag und Auto gleich mitgenommen.
Da kann er sich doch auf gar nix berufen?! Normalerweise hätte sie die Karre dort nach einer Woche wieder auf den Hof stellen müssen, denn der Wagen war voll mit Defekten...(er hätte so keinen TÜV mehr bekommen dürfen) aber sie war wirklich richtig drauf angewiesen.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Sie ist leider nicht im Internet unterwegs.
Papiere gingen bei geldübergabe gleich in ihr Eigentum über, Auto wurde 2 Tage später auf sie umgemeldet. Auch dass er Geld erhalten hat, ist in Whatsapp ersichtlich. Widerum keine Absprache über einen Kaufpreis von 1400 Euro.
5 Antworten
Wer macht denn einen Verkauf ohne Vertrag?
Selbst ich als Privatkunde bei einem Privatverkäufer nehme immer einen Vertrag zum unterschreiben mit, damit der Verkäufer nicht im Nachhinein, nochmals Geld verlangen kann.
Aber allein für die Anmeldung/Ummeldung muss man einen Kaufvertrag vorlegen. Wie soll das denn zum Beispiel gehen?
Doch natürlich. Ich sprech schließlich aus Erfahrung.
Ich weiß nicht wo du lebst, aber in Deutschland interessiert das niemanden im Straßenverkehrsamt...
Aussage gegen Aussage, er kann nicht beweisen, dass mehr Geld vereinbart war, sie kann nicht beweisen, dass sie überhaupt schon etwas bezahlt hat. Per Handschlag macht man nicht bei solchen Summen.
Doch, das ist per whats app ersichtlich, dass sie das bezahlt hat bei Abholung. das Auto wurde 2 tage später auf sie umgeschrieben.
Leute, dann schreibt solche Details gleich in die Frage und lasst Euch nicht Wort für Wort aus der Nase ziehen. Man kann nur das beantworten, was die Frage hergibt.
Kann er nicht.
Ohne Kaufvertrag ist schlecht. Da kann keiner jemand anderem etwas beweisen.
Ist das Auto denn schon umgeschrieben? Also sie hat den Fahrzeugbrief schon auf sich umschreiben lassen? Wenn ja, dann gehört es ihr. Kann dann sein, das man davon ausgeht, das der Kauf im Einvernehmen stattgefunden hat, wenn der Käufer den Fahrzeugschein rausgegeben hat.
Hat sie auch keine Quittung oder so das sie das Geld bezahlt hat?
Also ich weiß nicht --- wie dumm kann man sein, Geld ohne Quittung und Autokauf ohne Vertrag zu machen???
Also sie hat den Fahrzeugbrief schon auf sich umschreiben lassen? Wenn ja, dann gehört es ihr.
Das ist so nicht richtig.
Lies doch bitte mal selbst, was in jedem Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Bist Du da sicher? Als wir das letzte mal ein Auto gekauft haben, da bekamen wir vom Autohaus entweder das Auto oder die Zulassungsbescheinigung, solange es noch nicht bezahlt war. Erst als das Autohaus das Geld hatte, bekamen wir beides.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Und ja, ich bin mir sicher:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/
https://www.markt.de/ratgeber/fahrzeuge/kaufvertrag-oder-fahrzeugbrief/
https://www.mueggelsee-anwaelte.de/2017/04/05/wem-gehoert-das-auto-eigentumsverhaeltnisse-am-kfz/
Du meinst die eigentliche Übertragung des Eigentums? Die hat da in dem Fall doch schon stattgefunden. Und zwar durch die Übergabe des Fahrzeugs.
Im Supermarkt wäre das die Übergabe der Waren an der Kasse meiner Meinung nach.
Eigentümer ist der, der im Kaufvertrag steht.
Existiert kein schriftlicher Kaufvertrag, dann muss man nach anderen Beweisen für die Eigentumsübertragung suchen.
Ein (Halter-) Eintrag in der Zulassungsbescheinigung ist höchstens ein Indiz über das Eigentum am Auto, aber kein Beweis.
dann muss man nach anderen Beweisen für die Eigentumsübertragung suchen.
Also wenn es nach dir geht, dann kann man ja gar nichts beweisen :)
Den Beweis dafür sehe ich in der einvernehmlichen Übergabe des Autos und der Bezahlung des Kaufpreises.
Naja, denkst ja auch nix böses ...also ich kann ihre Situation damals schon nachvollziehen. Aber, es taucht nirgends eine summe von 1400 euro auf, 1100 euro zahlung ist ersichtlich aus der whats app historie. Umgemeldet wurde der wagen fast sofort. papiere gingen auch alle sofort mit. Ich denke dass er keinen vetrrag wollte, weil er sonst für die schäden hätte aufkommen müssen oder aber das geld nicht hätte behalten können.
Ja schon möglich ... aber wenn es aus der WhatsApp Historie hervorgeht dann würde ich davon Screenshots machen.
Ich würde den dann fordern lassen was er will :)
Fordern kann er viel, der Deal ist abgeschlossen.
Ja, hätte wohl jeder...sie kennt ihn seit mehr als 10 Jahren und dachte eigentlich, dass er ihr helfen möchte...naja.