Katzenzüchter verklagen wegen FIP Erkrankung?
Hallo alle zuammen.
Wir haben vor kurzem einen Babykitten von einem Hobbyzüchter gekauft. Beim Kauf ist uns aufgefallen, dass der babykater einen aufälligen dicken Bauch hatte. Wir haben uns nichts dabei gedacht, weil wir noch nie eine Katze Zuhause hatten. Der Züchter hat uns einen sehr vertrauten und seriösen Eindruck hinterlassen. Nach ca. 4 Wochen haben wir bemerkt, dass es den babykater nicht gut geht. Er hat Probleme mit dem miauen gehabt, hat öfters genießt. Wir waren beim TA und die haben Fieber festgestellt. Die Ärzten hat uns gegen den Fieber Medikamente mitgegeben. Nach ca. 5 Tagen ist der babykater immer noch nicht zur gesundung gekommen. Wir haben nicht länger gezögert und sind zur einer Kleintierklinik gefahren. Die TÄ in der Klinik ist der dicke Bauch gleich aufgefallen und nach dem Fieber messen (40.3°) hat sie einen Ultraschall gemacht und Flüssigkeit aus dem bauch entnommen. Die Ergebnisse eindeutige FIP Virus unheilbare krankheit. Unser babykater hat noch wenige Tage zu leben.
Wir haben gleich den Züchter kontaktiert und die lage geschildert. Der Züchter hat sich fein rausgeredet und ist uns kein stück entgegen gekommen.
Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, wie es uns gerade geht. Trauer ohnen ende..
Da wir unseren Kater erst seit ca. 6 Wochen haben und seit dem schon 3 Tierarzt besuche hinter uns haben, sind uns ca. 1000€ mit dem kauf der Katze entstanden. Wie sind sehr traurig und verärgert und wollen auf den Juristischen wegen gegen den Züchter vorgehen.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir Tips geben könnt und wie vielleicht die Erfolgsaussichten wären.
6 Antworten
In welchem Verein züchtet der Züchter? Wie sieht der Stammbaum aus? Welche Impfungen wurden bei der Katze seitens des Züchters vorgenommen? Wie sieht der Kaufvertrag aus? Welche Gesundheitsdaten haben die Eltern der Katze?
Hat der Züchter "nur" einen vertrauenswürdigen Eindruck gemacht oder ist er auch tatsächlich ein offiziell gemeldeter Züchter?
Illegaler Welpen/Kitten-Handel. Davon sind gerade Rassetiere nicht ausgeschlossen. Im Bereich des illegalen Tierhandels gibt es ja verschiedene "Stufen", die einen verkaufen die Tiere ohne irgendwelche Papiere (am billigsten), die anderen mit gefälschtem Impfpass (sind dann teurer), wieder andere mit gefälschtem Impfpass und mit gefälschtem Stammbaum (v.a. bei Rassetieren). Die letzte Version ist die teuerste, weil sie ja eine "echte" Zucht vortäuschen. D.h. sie gaukeln vor echte gemeldete Züchter zu sein, haben aber im Vergleich zu den echten Züchtern null Ausgaben, d.h. super Geschäft.
Einen Stammbaum hat er. Das sind Hobbyzüchter. Die Impfungen habe gerade unten geschrieben.
Wenn nachgewiesen kann,das er die Krankheit VOR der Übergabe bereits hatte,so kannst Du damit durchkommen. Lassdasvon Deinem Tierarzt bescheinigenb und nimm einen Anwalt. Das tut mir wirklich sehr leid. Aber Du wirst ihn doch trotzdem behalten,oder ?
Der "Züchter" SOLLTE NACH EINEM ERFOLREICHEM URTEIL WENIGSTENS DIE KÜNFTIGEN TIERARZTRECHNUNGEN BEGLEICHEN;DIE DIESE KARNKHEIT MIT SICH FÜHRT: Und bedenke,das die Krankheit hoch anstecken ist,also bitte keinen Freigang gewähren. Für den Menschen ist sie unbedenklich .
Wir haben die katze vor ca. 6 Wochen geholt. Ich weiß nicht wie weit mir der Arzt diese Krankheit, wie lange die schon im körper ist nachweisen kann. Morgen werden wir ein Anwalt einschalten.
Wenn ihr ein Katzenbaby ohne Impfpass gekauft habt, stehen eure Chancen vermutlich schlecht. Zumal es in diesem Fall unbedingt nötig gewesen wäre, sofort nach Kauf selbst für die notwendigen Impfungen zu sorgen.
Wir haben einen Kaufvertrag gemacht. Da steht " der Züchter versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe gesund und frei von ansteckenden krankheiten ist, entwurmt und 2 × gegen katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft ist.
FIP ist eine ansteckende Krankheit.
Wurde die Katze kurz vor der Übergabe vom Tierarzt des Züchters untersucht? d.h. kann der Züchter beweisen, dass er/sie alles unternommen hat um sicherzustellen, dass die Katze bei der Übergabe gesund war?
In der Regel werden Kitten 2 x gegen Schnupfen/ Seuche geimpft. Das ist völlig normal so.
October
Was gibt es da zu versichern? Gibt es einen Impfpass oder gibt es keinen? Der Impfpass ist die einzig maßgebliche Versicherung.
"FIP ist eine ansteckende Krankheit."
Jein.
FIP selbst ist nicht ansteckend.
Ansteckend ist das Coronavirus, das zu FIP mutiert.
Deswegen ist FIP so schwierig. Wo/ Wann mutierte das Coronavirus? Schon beim Züchter oder bei euch Zuhause?
Hätte der Züchter wissen können, dass das Coronavirus bei eurem Kitten zu FIP mutiert?
Ich denke das ist schwierig. Ein Tier ist ja ein Lebewesen und diese können nun mal krank sein/werden...
Der Züchter hat sicherlich gewisse Pflichten, evtl. Grundimpfungen und so. Aber er wird sicherlich nicht verpflichtet sein alle Tiere komplett auf alle möglichen Krankheiten untersuchen zu lassen.
Ihr müsstet ihm schon nachweisen können das er bewusst ein krankes Tier verkauft hat.
Ganz so einfach ist das nicht. Auch Lebewesen gelten hier juristisch als Sache, die frei von Mängel sein müssen. Dabei ist es erstmal irrelevant, ob der Verkäufer von dem Mangel wusste. Allerdings muss er beweisbar bei Vekauf vorgelegen haben.
Sollte dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er von dem Mange wusste, kämen wir ins Strafrecht.
Aber tatsächlich bin ich kein Jurist und vermutlich gibt es hier Feinheiten innerhalb des Vetrages.
Ja, diese juristische Feinheit mit der Tier=Sache Geschichte könnte das alles etwas komplizierter machen.
Aber ich kenne es zumindest von meinen Hunden bisher so das im Vertrag etwas steht wie "Tiere wurden alle gesundheitlich untersucht und geimpft...blabla... eine Gerantie auf den aktuellen Gesundheitszustandes kann es nicht geben".
Gibt ja auch Krankheiten die nicht in den ersten Lebenswochen festgestellt werden können, da wird kein Züchter ein lebenslanges "Gesundheitsrecht" einräumen (können).
"Aber ich kenne es zumindest von meinen Hunden bisher so das im Vertrag etwas steht wie "Tiere wurden alle gesundheitlich untersucht und geimpft...blabla... eine Gerantie auf den aktuellen Gesundheitszustandes kann es nicht geben"."
Ein Züchter kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht, die innerhalb der ersten zwei Jahre besteht, nicht durch einen Passus im Kaufvertrag aushebeln.
Wenn du z.B. einen Hund kaufst, der unter einer bei dieser Rasse bekannten Erbkrankheit leidet dann greift die Gewährleistungspflicht innerhalb der ersten zwei Lebensjahre.
Wenn der Hund z.B. angefahren wird dann nicht.
October
Keine Ahnung wie es bei Katzen ist, aber bei Hunden ist eben diese Gewährleistung nicht immer gegeben und man kann den Züchter nicht immer dafür zur Rechenschaft ziehen.
Etwas viel, aber aufschlussreich:
https://www.veith-hallmann.info/wissenswertes-f%C3%BCr-hundez%C3%BCchter/
Ein Zitat aus deinem Link:
Die Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf, finden auch auf den Verkauf von Welpen Anwendung. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher (= Person, die ein Geschäft zu einem rein privaten, nicht geschäftlichen Zweck abschließt) von einem Unternehmer (= selbständig und gewerblich handelnd) eine Sache kauft. Nach den Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist für den Verkauf neuer Sachen 2 Jahre, bei Kauf gebrauchter Sachen 1 Jahr.
Aber: Wann ist ein Hund neu oder gebraucht?
Die Rechtsprechung bezeichnet Welpen im Alter bis zu ca. 16 Wochen als neue Sachen mit der Folge, dass die Gewährleistungsfrist 2 Jahre beträgt.
Und ein Zitat aus meinem Link sagt auch:
Diesem Beispiel liegt die neuere BGH-Entscheidung zur HD zugrunde. Hat ein Züchter nur Tiere miteinander verpaart, bei denen er die Elterntiere sorgfältig in Bezug auf das Vorkommen von HD ausgesucht hat, beide Elterntiere HD-frei waren und die Welpe HD aufweist, kommt eine Haftung auf Schadensersatz des Züchters nicht in Betracht, weil er alles, ihm mögliche getan hat, damit keine HD-Erkrankung beim Welpen auftritt. Es liegt kein Verschulden des Züchters vor. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht.
Und dennoch kann es in der nächsten Zuchtlinie zu HD-Fällen kommen und dann hat man als Käufer eben nun mal Pech.
Und weiter
Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe des Welpen als neuer Sache an den Käufer ein Sachmangel, der bei der Übergabe des Hundes noch nicht ersichtlich war, wird in Anwendung der Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf gem. § 476 BGB vermutet, dass dieser Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen hat. Der Käufer muß zunächst das Vorliegen eines Mangels beweisen. Wenn dies bewiesen ist, muß der Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel bei der Übergabe nicht vorgelegen hat.
Beweise sowas mal...
Und ich schätze mal das es bei Katzen ähnlich sein dürfte.
Es kommt ganz auf die Erkrankung an, darauf, was der Züchter gemacht hat (oder unterlassen hat) um diese zu vermeiden und eben auf das Gericht an.
Wenn der Züchter im obigem Beispiel die Elterntiere nicht auf HD getestet hätte wäre das Urteil vermutlich anders gefallen.
FIP ist schwierig, da die Krankheit durch eine Mutation des Coronavirus entsteht.
Dazu muss die Katze mit dem Coronavirus infiziert worden sein. Da ein sehr hoher Anteil aller Katzen das Coronavirus in sich trägt ist es nicht möglich nur mit Coronavirus-freie Tiere zu züchten.
Das Kitten ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit schon beim Züchter mit Corona infiziert worden.
ABER_ der Züchter (ebenso wie der neue Besitzer) trägt keine Schuld daran, dass sich aus dem Coronavirus FIP entwickelt hat.
Grundsätzlich aber gilt: Jeder Züchter hat eine zweijährige Gewährleistungspflicht auf seine verkauften Jungtiere. Was ein Gericht daraus macht und welches Urteil gefällt wird steht auf einem anderem Blatt.
Mein aufrichtiges Beileid!
Auch ich habe gerade erst meinen Tiger durch Leukose verloren. Diese hatte er bereits, als ich ihn bekommen habe. Aufgefallen ist es, als ich ihn dagegen impfen lassen wollte.
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung? Dann würde ich mir einen Anwalt suchen und mich dort beraten lassen.
Das tut mir auch leid für dich.
Ja eine Rechtschutzversicherung haben wir.
Das ist zwar alles in der Tat sehr interessante Fragen.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt aber für alle als gewerbsmäßig eingestufte Züchter- unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit.
d.h. auch ein Schwarzzüchter hat eine Gewährleistungspflicht.