katze fängt nachbars goldfischchen - was wenn sie erwischt wird?

9 Antworten

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Jein, aber du musst den Schaden bezahlen, wenn es nachweislich deine Katze war. Und der Nachbar muss den Teich absichern, wenn er die Fische schützen will. Und zwar so, dass andere Tiere dadurch nicht gefährdet werden, also nicht mit Stacheldraht oder sowas.


Take777  20.09.2013, 07:29

Woher hast Du denn diese Erkenntnis? Der Nachbar muss seinen Teich grundsätzlich nicht absichern.

Und er könnte das auch so machen, dass sich andere Tiere verletzen.

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AbbyNegromi 
Fragesteller
 20.09.2013, 15:59
@Take777

ist das erlaubt? also mit Stacheldraht oder so sichern?

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kuechentiger  23.10.2013, 19:01
@Take777

Nein, das könnte er eben nicht!

Tierschutzgesetz §13 Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist;

Und wenn er nicht will, dass seine Fische gefangen werden, dann muss er den Teich absichern, basta!

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AbbyNegromi 
Fragesteller
 22.09.2013, 09:14

danke!

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Sie können Dich verklagen, und zwar auf zwei Dinge.

  1. Schadensersatz: Das macht keinen Sinn, wenn Du die Fische bezahlst.

  2. Auf Unterlassung: Dass Du es unterlässt, dass Deine Katze dort weiterhin Fische tötet. Mit anderen Worten müsstest Du dann Vorkehrungen treffen, damit Deine Katze keine weiteren Fische tötet. Im Regelfall wird so eine Klage damit verbunden, dass Du bei Verletzung dieser Pflicht, Geld bezahlen musst. Diese Klage könnte aus Sicht des Nachbarn durchaus Sinn machen, Wie ein Gericht entscheiden würde, kann ich Dir nicht sagen.

Eine Klage auf Unterlassung könnte durchaus Erfolg haben.

Das Urteil dürfte Dir hier aber ein wenig weiterhelfen.

Katze angelt Goldfische

Katzenhalter, deren Tiere sich im Nachbarsgarten einen Goldfisch „herausangeln“, sind für den eingetretenen Schaden genauso haftbar, als hätte man sich selbst diese Goldfische aus dem Teich geholt. Voraussetzung für einen solchen Schadensersatzanspruch ist aber, dass man der „fischliebenden“ Katze ihre Vorliebe tatsächlich auch nachweisen kann. Eine reine Vermutung reicht für eine Haftung des Katzenhalters nicht aus. Der geschädigte Gartenteichbesitzer muss den vollen Beweis dafür führen, dass gerade diese Katze und keine andere die Goldfische verzehrt, verletzt oder getötet hat. Zwar muss der Katzenhalter seiner Katze den Auslauf nicht verbieten, für den Schaden muss er jedoch aufkommen. AG Bonn, Az. 11 C 463/84; LG Augsburg, Az. 4 S 2099/84; OLG Celle, Az. U 64/85


AbbyNegromi 
Fragesteller
 20.09.2013, 15:55

wow danke! naja es nicht nur unsere katze, ein anderer kater hatte auch schon den einen oder anderen fisch im maul..

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Da es nun mal zur "normalen Lebensweise" einer Katze gehört, auch durch fremde Gärten zu spazieren, könnten die Nachbarn das nicht "verbieten"... sondern lediglich einen dadurch entstandenen "Schaden" vom Besitzer der Katze regulieren lassen...Sie könnten Dir den Fisch in Rechnung stellen.... "Verklagen" wäre sicher übertrieben, da es sich ja wohl um einen geringfügigen Schaden handeln dürfte...

Man kann Katzen davon nicht abbringen. Ich würde mal mit den Nachbarn reden und nur sagen, daß Du eventuell ein Problem auf sie zukommen siehst. Beschreib die Jagdwut Deiner Katze und versuche mit den Nachbarn zu überlegen, wie sie ihre Goldfische in ihrem Teich und mit was schützen können. Biete ihnen Deine aktive Hilfe an beim z.B. Errichten eines Schutzbereichs um den Teich.

Lass die Katze im Haus und beschäftige sie da artgerecht. Verwilderte Katzen und Freigängerkatzen töten jedes Jahr Millionen Singvögel, Kleinsäuger, Reptilien und Amphibien und sind somit ein riesiges ökologisches Problem in Deutschland.