Katholische Kirche, kann ein Kind ohne Taufpaten getauft werden?
Liebe Community,
Ich lebe in NRW und möchte mein Kind taufen lassen. Leider sind sämtliche Familienangehörige und Freunde, welche als Taufpaten infrage kämen, aus der Kirche ausgetreten. Kann ich mein Kind ohne Paten taufen lassen?
6 Antworten
Zuerst die kirchenrechtliche Bestimmung:
Can. 872 CIC — Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben, dessen Aufgabe....
Es ist also eine "Kann-Regelung" und kein Muss, wenn auch mit gewissen Nachdruck ("...ist...ein Pate zu geben").
Dann zur praktischen Umsetzung:
Ein Pate muss nicht unbedingt aus der eigenen Verwandtschaft kommen, das können auch Freunde sein — bei uns war das bei allen fünf Kindern so — oder es kann auch ein Gemeindemitglied der Ortspfarrei sein. In diesem Fall einfach den Pfarrer danach fragen. Das kommt zwar nicht jeden Tag vor, aber doch immer wieder mal. Auch können sich da ganz neue und nette Kontakte ergeben.
Aber grundsätzlich ist eine Taufe auch ohne einen Taufpaten möglich.
Nein, es braucht 2 Zeugen, im Notfall findet der Pfarrer vielleicht jemanden.
Sie sollten ihm das Problem schildern, er hat eine Lösung, daran wirds nicht scheitern.
Auch ein Bekannter von mir hatte bei seiner Firmung keinen zweiten Firmpaten. Daher wurde ihm einer von der Kirche gestellt.
Das ist dann eine Abweichung von der kirchlichen Vorgabe. Manche Priester machen heutzutage halt ihr eigenes Ding. Beispiel: Kuerzlich benutzte ein Priester in den USA eigenwillig die ungültige Taufformel "Wir taufen dich im Namen...", statt "Ich taufe dich im Namen..." Alle Kinder, die er so taufte, müssen nun neu und gültig getauft werden. Heutzutage ist es wegen diesen liberalen Priestern sehr gefährlich geworden in der Kirche, wenn man über gewisse Sachverhalte nicht bescheid weiß.
Was ist die Abweichung - dass man nur einen Firmpaten hat?
Das würde mich sehr, sehr, sehr wundern.
Ich hab's mal erlebt, daß ein Jugendlicher zwei Firmpaten hatte, weil die sich vielleicht nicht einigen konnten - dann standen zwei Leute hinter ihm und einer legte die Hand auf die linke und der andere auf die rechte Schulter. Aber DAS ist sicher die Ausnahme.
Verwechselst Du das vielleicht mit der Eheschließung? Da braucht man zwei Zeugen (für die es übrigens keine besonderen Vorschriften über deren Konfession und deren Lebenswandel gibt).
Vorgesehen sind von der Kirche zwei Paten. Wenn dann ein Priester meint, es anders zu machen, weicht er von der kirchlichen Vorgabe ab.
Ich glaube nach wie vor, daß Du da irrst.
Um nicht zu sagen, ich bin mir sogar ziemlich sicher, daß Du irrst.
Schauen wir ins Kirchenrecht, zunächst zur Taufe:
Canon: 872 Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es, dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation ‚beizustehen bzw. das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, daß der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt.
Canon: 873Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen.
Und bei der Firmung:
Canon: 892Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt.
Wenn es Dir geht wie dem hl. Thomas, dann schaue selbst nach unter https://www.codex-iuris-canonici.de/. Und falls Du diese Site für Fake hältst, dann schaue auf der Vatikan-Hompegage, da ist der CIC auch verlinkt - allerdings nicht auf Deutsch.
Komisch, dass dann der Pater, bei dem ein bekannter konvertiert ist, auf zwei Paten bestanden hat. Deshalb dachte ich, das dass kirchliche Vorgabe sei. Kann sein, dass es im alten Recht noch anders vorgegeben war.
Sehr unwahrscheinlich. Den CIC 1917 gibt's im Netz nicht auf Deutsch, aber ich kann es mir nicht vorstellen.
Ah stop: Konversion braucht zwei Zeugen, das stimmt. Möglicherweise war das gleichzeitig mit der Firmung - das ist ja oft üblich. Da ging's nicht um die Firmung, sondern die Konversion!
Ja, genau, die Firmung war bei der Konversion. Aber jetzt versteh ich. Zwecks Konversion benötigt es zwei Zeugen, und nicht zur Firmung. Ubd so hab ich das verwechselt. Danke für die Info!
Dieses Problem gab es bei uns in der Gemeinde häufig bei Flüchtlingsfamilien. In dem Fall wurden in der Gemeinde die entsprechenden Leute gesucht, die bereit wären, eine Patenschaft zu übernehmen.
Ohne Paten geht es normal nicht, sondern nur im Notfall, also wenn das Kind in Lebensgefahr wäre.
Ein Taufpate ist nicht zwingend notwendig:
Es ist auch möglich, das Kind ohne Paten taufen zu lassen, denn Paten sind nicht zwingend erforderlich.
Ein Taufbewerber kann – rechtlich gesehen – auch getauft werden, wenn keine Paten zur Verfügung stehen.
https://www.bistum-hildesheim.de/seelsorge/taufe/fragen-zur-taufe/
Taufpaten sind nicht unbedingt erforderlich, wenn wenigstens ein Elternteil katholisch ist und zB niemand die Voraussetzungen für Paten erfüllt
Eigentlich nicht, aber man kann es so machen, dass ein ausgetretene Person dann als Zeuge eingetragen wird und es muss sichergestellt sein, dass die Eltern die kath. Erziehung übernehmen.
Rede aber mit dem Pfarrer. Man kann auch eine Person aus der Pfarrei als Pate nehmen. Es muss keine Person aus der Familie oder dem Freundeskreis sein.
Keinen zweiten? Ich kenn's eh nur so, daß man einen hat.