Unterschied Taufpate und Taufzeuge?
Es geht um eine katholische Taufe.
Mich interessiert vor allem, ob es während des Sakramentes einen sichtbaren/ offensichtlichen Unterschied zwischen Taufpate und Taufzeuge gibt.
z.B. Darf nur der Taufpate mit nach vorne treten, wenn das Kind getauft wird? Oder darf der Taufpate etwas unterschreiben und der Taufzeuge nicht? Usw...
Danke für eure Erfahrungswerte!
5 Antworten
In der Praxis, also während der Tauffeier, gibt es keinen Unterschied bis auf die Fragen an den Taufpaten am Beginn der Taufe. Diese werden dem Taufzeugen logischerweise nicht gestellt; wobei das ggf. auch vom Priester oder Diakon abhängig ist, wie er es handhabt. Wahrscheinlich merkt es ohnehin keiner.
Einziger und wesentlicher Unterschied ist, dass der Taufpate später im Pfarrbüro in das Taufregister eingetragen wird. Da muss niemand anwesend sein, denn es ist ganz normale pfarramtliche Verwaltungarbeit, die in der Regel die Pfarrsekretärinnen erledigen. Damit haben weder die Eltern noch die Paten oder sonst wer was zu tun.
Unterschrieben wird bei einer Taufe oder im unmittelbaren Anschluss an die Taufe nichts. Das gibt es nur bei der kirchlichen Eheschließung für die Trauzeugen, aber eben nicht für die Taufe.
Für die meisten Taufpaten und Taufzeugen wird es sich gleich anfühlen...
Auch der Taufzeuge darf mit nach vorne treten. (Je nach Situation werden dazu noch viel mehr aus der Gemeinde aufgefordert...) Auch der Taufzeuge darf das Kind während der Taufe halten. Tatsächlich gibt es nur einen formalen Unterschied: Ein Taufpate in der katholischen Kirche muss in jedem Fall der katholischen Kirche angehören - der Taufzeuge muss das nicht.
Taufzeugen sind letztlich alle, die während der Taufe anwesend sind. Daneben kann es von der Familie ausgewählte "besondere" Taufzeugen geben, die dann während der Tauffeier eine besondere Rolle übernehmen können.
Beide, Taufpaten und Taufzeugen können in die Taufurkunde eingetragen werden.
Und man merkt bei der Taufe eigentlich keinen Unterschied, da beide alles machen dürfen. Auch wenn 2 Taufpaten dabei sind, dann wird meist nur der erste Taufpate den Täufling halten.
Vielen Dank PaulPeter44!
Noch zwei Fragen dazu:
1 Wenn man Taufpate und Taufzeuge in die Taufurkunde eintragen lässt, werden diese dort mit "Taufpate" und "Taufzeuge" spezifiziert oder nicht?
2. Darf auch jemand anderes als der Taufpate den Täufling halten, z.B die Mutter oder der Vater?
Ein Taufpate muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Das Wort "Pate" sagt schon aus, was seine Funktion ist. Er hat als Pate Verantwortung, indem er immer Ansprechpartner im Glauben sein und bleiben sollte.
Ein Taufzeuge ist nur Zeuge des Geschehens. Er hat weder Verantwortung noch muss er den Glauben des Kindes teilen.
Ein Taufpate muss katholisch sein und Taufe, Kommunion und Firmung erhalten haben. Er darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Er sollte das Glaubensbekenntnis mit Überzeugung mitbeten können.
Ein Taufzeuge muss nicht katholisch sein. Er ist nur Zeuge und schaut dem Ablauf zu. Äußere Rituale wie Tragen des Kindes usw. sind nicht seine Aufgabe.
Der Pate wird namentlich ins Taufregister der Kirche und ins Stammbuch eingetragen.
Ein Taufzeuge hat keine kirchenrechtlichen Funktionen. Sein Name wird nicht erfragt oder registriert, er ist lediglich Zeuge und evtl. Ansprechpartner für das Kind. Taufzeuge zu sein bedeutet eine besondere Wertschätzung der Eltern, ihn zum Taufgeschehen einzuladen und ihm eine besondere Nähe zum Kind zuzusprechen. Kirchenrechtlich hat das keine Bedeutung.
Die erfolgt nicht im Beisein aller, sondern meist in der Sakristei vor oder nach der Taufe. Das wird aber im Taufgespräch besprochen, in dem der Pfarrer mit den Eltern alles bespricht. Man wird als Taufpate sicher unterschreiben müssen, denn als Firmpate musste man auch unterschreiben.
Danke für deine Antwort Raubkatze45. Erfolgt die namentliche Eintragung ins Taufregister der Kirche während der Zeremonie im Beisein aller oder zu einem anderen Zeitpunkt? Müssen da die Taufpaten anwesend sein oder unterschreiben?
Die Eintragung ins Taufregsiter erfolgt nicht während der Zeremonie in der Kirche. Sondern das ist ein Verwaltunsgakt, der später im Büro erfolgt, in dem die Matriklebücher aufbewahrt werden.
Die Taufpaten müssen nichts unterschreiben, müssen aber anwesend sein. Man kann kein Patenamt übernehmen, wenn man nicht anwesend ist.
Taufpaten unterschreiben nichts und bei uns unterschreiben auch die Firmpaten nichts. Das ist aber vielleicht von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich
Wir mussten als Firmpate und Taufpate registriert werden, dazu mussten wir persönliche Angaben hinterlassen und diese auch durch Unterschrift bestätigen. Ebenso bei den Trauzeugen. Dies ist geschehen in mehreren Gemeinden im Bistum Paderborn und im Bistum Münster.
Vielen Dank für die Antwort und im großen und ganzen würde ich zustimmen.
Allerdings kann man Taufzeugen auch offiziell einsetzen und werden dann auch registriert. Sie können auf der Taufanmeldung stehen und können auch dann auf der Taufurkunde stehen mit dem Vermerk, Taufzeuge.
Für die evangelische Kirche gilt, Patentante oder Patenonkel kann werden, wer
- evangelischen Glaubens ist,
- einer Kirche der ACK angehört,
- mindestens 14 Jahre alt ist sowie
- getauft und konfirmiert ist.
Wer katholischer Taufpate werden möchte, muss
- katholisch sein,
- einer Kirche der ACK angehören,
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- selbst getauft sein, die Erstkommunion erhalten haben und gefirmt sein.
Taufzeuge kann werden, wer
- keiner Konfession angehört und
- neben einem, von der jeweiligen Kirche akzeptierten, Taufpaten bestimmt wird.
Danke für deine liebgemeinte Antwort. Die Frage war aber ein bisschen anders formuliert.
- das Reichen des Taufwassers,
- das Halten des Täuflings während der Zeremonie
- die Gestaltung der Taufkerze oder
- das Sprechen eines Taufversprechens oder einer Fürbitte.
die Aufgaben bleiben gleich
die Bekenntnisworte werden dann aber manchmal auch nur von den >Eltern gesprochen
Dies alles was du aufgelistet hast kann also sowohl ein Taufpate als auch ein Taufzeuge machen?
Danke für deine Antwort Raubkatze45. Erfolgt die namentliche Eintragung ins Taufregister der Kirche während der Zeremonie im Beisein aller oder zu einem anderen Zeitpunkt? Müssen da die Taufpaten anwesend sein oder unterschreiben?