Kann Rufmord von unliebsamen Nachbarn bewirken, dass man ein negatives polizeiliche Fuehrungszeugnis bekommt und keinen Job u.a. bekommt oder Knast droht...?
Können negative, rufschaedigende Äußerungen von Nachbarn bewirken, dass jemand im Ruf so geschädigt wird, dass er beruflich ruiniert ist z. B. kein Gewerbe anmelden kann und auch nicht auswandern kann oder er sogar in den Knast kommt und Jugendamt ggf. Kind wegnimmt? Da kann z. B. eine Frau luegnerisch einen Mann nach der Trennung anzeigen z. B. dass der Mann die Frau vergewaltigt hat (siehe Fall Kachelmann). Da kann ja jeder einen unliebsamen Menschen z. B. Nachbarn bei einer leichten Ehestreitigkeit bei der Polizei anzeigen und das alles so luegnerisch hindrehen, dass er gewalttätig ist, seine Frau geschlagen hat (körperliche Gewalt), umbringen wollte und er eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist....(was auch im BZR steht) -obwohl das alles Lügen sind, die den Zweck haben den anderen zu ruinieren oder zu verletzen. Was kann man in solchen Situationen tun?
8 Antworten
im führungszeugnis stehen nur strafen die man von einem gericht bekommen hat und das erst ab einer bestimmten höhe.
kachelmann wurde nie verurteilt und somit steht auch nichts in seinem führungszeugnis. wenn jemand meint, dass sein ruf geschädigt wird, steht es ihm frei den schädiger anzuzeigen.
quatsch, das bleibt nicht im führungszeugnis, weil nur verurteilungen ins führungszeugnis kommen. da kommt nix rein, weil die polizei mal vorbei kommt streit schlichten oder das jugendamt im haus vorbei guckt.
Das stimmt wohl. Dann ist auch das Protokoll unbedeutend.
unbedeutend für arbeitgeber auf jedenfall, die haben da keinen einblick
Aber wenn man auswandern will, kann das möglicherweise anders aussehen.
dann sieht es genauso aus, weil auch bei auswanderung völlig irrelevant ist, was in irgendwelchen protokollen der polizei steht. relevant sind ausgeurteilte strafverfahren, die es ins führungszeugnis schaffen. alles andere sehen auch ausländische behörden nicht.
..zum einen sollte man solche Behauptungen immer auch beweisen können....also nicht einfach behaupten , Herr XYZ schlägt seine Frau! Zum anderen, macht sich der Verleumdung/üblen Nachrede schuldig, wer unwahre Dinge über andere behauptet. Man sollte diese Person deswegen anzeigen, gerade, wenn man dadurch geschädigt wird und zudem ggf. auf Schadensersatz verklagen, gerade weil von solch miesen Aktionen immer irgendwas "hängenbleibt".
Ins Führungszeugnis werden nur gerichtlich verhängte Strafen eingetragen - aber auch nicht alle. Lies mal hier: https://www.123recht.de/ratgeber/strafrecht/Fuehrungszeugnis-Welche-Straftaten-werden-in-das-Fuehrungszeugnis-eingetragen-__a134871.html
Aber wenn bei einem harmlosen Nachbarschaftsstreit die Polizei eingeschaltet wird und die Sache wird aufgebauscht (z. B. dass in der Akte drinsteht, dass Jemand gewalttätig ist - obwohl das alles Gemeine Luegen sind), kann das doch im Polizeiprotokoll eingetragen werden und das ist schwer die Folgen des Rufmords abzuwehren....
Nein, im Führungszeugnis tauchen nur Sachen auf, die per Gerichtsurteil geahndet wurden. Nicht reine, unbewiesene Anschuldigungen. Also eine Körperverletzung erst, wenn man dafür verurteilt wurde.
Also ein Polizei-Protokoll für das Jugendamt auch nicht.
Nein.
Geichte glauben nicht alles. Auch nicht im Fall Kachelmann.
Es reichen oft nur Behauptungen - sei es Missbrauch, Gewalttätigkeit, Vergewaltigung und wenn Presse, gff Jugendamt etc eingeschaltet werden, dann ist es schwer dagegen anzugehen, wenn keine Zeugen da sind.
Nur Rufmord kann das nicht. Aber wenn sich jemand als Zeuge eines Verbrechens darstellt und ihm geglaubt wird, ist das möglich.
Das ist richtig. Aber wenn ein Nachbar wegen eines harmlosen Ehestreits die Polizei ruft und behauptet dass da Gefahr im Verzug vorliegt mit körperlicher Gewalt etc, bleibt das im Protokoll und wahrscheinlich auch im Fuehrungszeugnis....Wenn das Jugendamt noch eingeschaltet wird - dann ist es schwer weitere Folgen abzuwehren.