Freund im Knast?
An alle lieben Frauen/Mädchen da draußen, die bereits Erfahrungen bzgl einer Beziehung zu einem Häftling gemacht haben - ich habe ein paar Fragen und würde mich über eure antworten freuen. Mein Freund wurde vor ein paar Tagen ohne Vorwarnung frühzeitig abgeführt um seine Strafe abzusitzen.
Er muss voraussichtlich 1.5 Jahre drin bleiben und sitzt in Bayern.
Nun meine Fragen:
Hat jemand von euch Erfahrungen gemacht wie die Beziehung nach dem Knast ist und wart ihr auch manchmal unsicher, dass sich euer Partner im Knast negativ verändern könnte. ( Durch schlechte Kontakte dort) Falls ihr die Zeit überstanden habt, wie war eure Beziehung als er wieder herausen war.
Weiß jemand ob man Insassen bei Briefpost ein Foto von sich beilegen darf?
Was habt ihr in der Zeit gemacht um es besser zu verkraften?
Wie laufen Besuche ab? (Trennscheibe - Ja/Nein)
Falls ihr meinen Beitrag bis hier gelesen habt wäre ich euch sehr dankbar für ein paar Antworten.
Dein Alter, welche Haftanstalt?
18, JVA Ebrach / Deutschland
5 Antworten
Zwar kenne ich keinen Insassen, aber eine Justizwache:
Weiß jemand ob man Insassen bei Briefpost ein Foto von sich beilegen darf?
Darf man.
Wie laufen Besuche ab? (Trennscheibe - Ja/Nein)
Ja, das hängt jedoch davon ab, welche Straftat begangen wurde. Bei weniger schweren Vergehen könnte auch ein „Tischbesuch“ möglich sein.
dass sich euer Partner im Knast negativ verändern könnte. ( Durch schlechte Kontakte dort)
Das beste Mittel GEGEN solche schlechte Beeinflussung ist der regelmäßige Kontakt mit Leuten, die guten Einfluss ausüben. Und die Gewissheit, dass jemand zu einem hält.
Eine Garantie ist das natürlich nicht.
Den Rest kann ich Dir nicht beantworten. Glaub Bilder sind erlaubt. Ich meine es gibt auch die Möglichkeiten - vermutlich unter Voraussetzungen und sehr selten - dass man in einem Raum mit paar Tischen und Justizvollzugsbeamten im selben Raum zu Besuch kommen kann. Kann ich aber nicht versprechen.
Echt nicht selbst herausgefunden die Antworten??
https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/anstalten/jva-ebrach/
Besuchsinformationen
Besuche müssen rechtzeitig vorher angemeldet werden.
Eine Voranmeldung ist von Montag bis Freitag zwischen 11:00 und 20:00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags zwischen 18:00 und 21:00 Uhr telefonisch unter der Nummer 09553 / 17 - 0 möglich.
Aufgrund von Zugangskontrollen ist es erforderlich, dass Sie sich 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin in der Anstalt einfinden.
Besuchsdauer
Jeder Gefangene kann monatlich vier Stunden Besuch empfangen, verteilt auf einen oder auf zwei Tage. Von Dienstag bis Donnerstag sind Besuche von einer Stunde, zwei Stunden oder drei Stunden Dauer möglich. Am Wochenende und an Feiertagen sind Besuche mit einer Dauer von zwei Stunden oder vier Stunden möglich. Das Recht auf Besuch kann entfallen, wenn Gefangene in einem Monat Ausgang anstelle eines Besuchs erhalten.
Besuchserlaubnis
Damit Sie einen Gefangenen besuchen können, müssen Sie vorher zum Besuch zugelassen und in seine Besucherliste aufgenommen werden. Hierfür ist aus Sicherheits- und Behandlungsgründen eine vorherige Besucherüberprüfung notwendig, wofür von jedem Besucher ein Besucherantrag erforderlich ist. Damit das geschehen kann, müssen Sie hierbei das Einverständnis geben, dass wir Auskünfte über Sie bei anderen Behörden einholen dürfen. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter „Hinweis zum Datenschutz“ auf dieser Webseite.
Personen, die dieses Einverständnis nicht erteilen oder die aufgrund von Erkenntnissen aus der Sicherheitsüberprüfung nicht eingetragen werden, sind nicht zum Besuch zugelassen.
Die Anstaltsleitung kann Besuche untersagen, wenn dadurch die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet wird oder wenn ein schädlicher Einfluss auf den Gefangenen zu befürchten ist (Art. 28 BayStVollzG).
Eine Sonderregelung gilt für Untersuchungshaftgefangene und für Personen, bei denen sich der Richter wegen eines offenen Verfahrens eine Besuchskontrolle vorbehalten hat: In diesem Fall benötigen Sie einen „Sprechschein“, der Ihnen vom zuständigen Untersuchungshaftrichter ausgestellt wird.
Zum Antrag der Justizvollzugsanstalt Ebrach auf Zulassung zum Besuch gelangen Sie hier:
Ablauf der Besuche
Jeder Gefangene kann pro Termin von bis zu drei Personen gleichzeitig besucht werden. Bei jedem Besuch müssen Sie sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen (Führerscheine oder ähnliche Dokumente werden nicht akzeptiert!).
Das Mitnehmen von Waffen, Handys, Alkohol, Drogen und Armbanduhren zum Besuch ist streng verboten. Vor jedem Besuch müssen Sie zur Kontrolle einen Metalldetektorrahmen durchschreiten. Taschen sind in ein Schließfach einzuschließen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine metallischen Gegenstände mit in den Besucherraum nehmen.
Es ist nicht gestattet, beim Besuch dem Gefangenen irgendetwas zu übergeben. Auch das Einsehen von Schriftstücken ist grundsätzlich nicht erlaubt (in Ausnahmefällen, wenn Sie z.B. eine Unterschrift des Gefangenen benötigen, müssen Sie zu Besuchsbeginn eine Genehmigung einholen).
Während des Besuchs sind die Grenzen von Sitte und Anstand zu wahren.
Das Rauchen ist im gesamten Besuchsbereich verboten!
Bei jedem Besuch können Sie dem Gefangenen ein Erfrischungsgetränk und zwei süße Teile aus dem Automaten im Besucherraum zukommen lassen. Beim einmaligen, vierstündigen Besuch kann er diese Zuwendung zweimal erhalten. Bitte halten Sie dafür passendes Hartgeld bereit. Jeder Besucher kann auch für sich selbst ein Getränk aus dem Automaten beziehen.
Bei Zuwiderhandlung gegen die obigen Bestimmungen müssen Sie damit rechnen, dass der Besuch sofort abgebrochen wird und dass ggf. gegen Sie Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit erstattet wird. Außerdem wird gegen den Gefangenen ein hausinternes Disziplinarverfahren eingeleitet. Bei Missbrauch der Besuchsmöglichkeit kann die JVA anordnen, dass die Besuche nur noch im Trennscheibenraum stattfinden. Trennscheibenbesuche werden auch angeordnet, wenn der Gefangene durch Drogenkonsum auffällig wird. Bei Besuchen im Trennscheibenraum können aus Platzgründen nur maximal zwei Besucher gleichzeitig zugelassen werden.
Besuchszeiten
Es gelten folgende Besuchszeiten:
Dienstag bis Donnerstag
13:00 Uhr -16:00 Uhr
Samstag/Sonntag/Feiertage
09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Montags und freitags findet kein Besuch statt!Ob sich jemand dadurch negativ verändert, hängt natürlich von der Person selbst ab. Ich habe nicht die Erfahrung gemacht, dass Menschen sich nach 1, 5 Jahren im Knast negativ verändern. Falls es sein erstes Mal ist, kann es aber natürlich sein. Es ist sicher nicht einfach für ihn.
Man darf ein Foto von sich beifügen, wenn es nicht zu freizgüig ist. Man kann auch Briefmarken hinzufügen. Die kann er benutzen um dir zu antworten und sie gegen Dinge (wie zb. Tabak) tauschen. Anfangs hat man ja noch kein Geld. Das wird erst beantragt.
Trennscheibe gibt es nur unter besonderen Umständen, z.B. wenn der Häftling bei Haftantritt Drogen einstecken hatte.
Das schaffst du schon. Schreibe ihm viel und nutze die Zeit, dir über Dinge klar zu werden. Wie eure/deine Zukunft aussehen soll, usw.
Mein Freund wurde vor ein paar Tagen ohne Vorwarnung frühzeitig abgeführt um seine Strafe abzusitzen.
Schmunzel - inwiefern "ohne Vorankündigung/ Vorwarnung" - er hat doch sicherlich eine Ladung zum Haftantritt erhalten.
Weiß jemand ob man Insassen bei Briefpost ein Foto von sich beilegen darf?
darf man
nach 1,5 Jahren Aufenthalt in einer Haftanstalt ist von einer Entfremdung auszugehen.
Wie laufen Besuche ab? (Trennscheibe - Ja/Nein)
Der Einsatz von Trennscheiben ist nach deutschem Recht nur unter besonderen Bedingungen erlaubt. In der Regel dürfen Besucher mit einem Gefangenen im Rahmen des § 27 StVollzG in einem Besuchsraum sprechen. ( Wikipedia )