Kann Polizei einfach ohne mein Einverständnis, eine anzeige erstellen?
Ich habe vor Monaten ein Paket erhalten welches ich nie bestellt hatte, dieses zurück geschickt.
Erste Mahnung erhalten, dort angerufen. Es hieß keine sorge, alles kam an, es dauert eben Wochen bis man es ausbucht.
2. Mahnung jetzt fehlen plötzlich Teile. Und man "zwingt" mich zur Polizei zu gehen. Was ich auch tat.
Dort beschwerte ich mich über das Unternehmen und sagte dass ich gegoogelt hatte und viele Leute das gleiche Problem mit diesem Unternehmen haben...
Darauf hin nahm der Polizist Anzeige gegen dieses Unternehmen auf, wegen Betrugs.
Ich will das jedoch nicht, ich lege mich doch nicht mit einem Unternehmen an... Er sagte, er kann diese Anzeige nicht zurück ziehen, da er nun von der Straftat des Unternehmens weiß... Aber das kann doch nicht sein, oder? Es war nie mein Plan, ich will das nicht.
11 Antworten
Die Polizei hat nun mindestens einen Anfangsverdacht auf eine Straftat erhalten.
Betrug ist ein Offizialdelikt,es muß ermittelt werden,sonst würde sich die Polizei selbst strafbar machen.Diese Straftat heisst Strafvereitelung.
Du könntest nur eine Anzeige zurückziehen,wo es eines Strafantrages bedarf,bzw.wo von Amts wegen wegen fehlendem öffentlichen Interesse,wegen Geringfügigkeit,etc.nicht ermittelt wird,oder wenn Du auf den Privatklageweg verwiesen wirst.Solche Anzeigen ,Beleidigung,Hausfriedensbruch,leichte Körperverletzung,etc.kannst Du zurück ziehen.
Wenn die Staatsanwaltschaft aber ein öffentliches Interesse sieht,hier hast Du keinen Rechtsbehelf,könntest Du auch dann eine Weiterverfolgung eines Antragsdeliktes nicht verhindern.
Ja. Erfährt die Polizei (auf welchem Weg auch immer... Hinweise eines Zeugen, eigene Recherchen, "Kommissar Zufall") von einer möglichen Straftat, dann muss sie dieser nachgehen.
Kommt es zu einer Verhandlung, dann wird aber die Staatsanwaltschaft als Kläger auftreten, ggfs. kannst Du (musst aber nicht) als Nebenkläger auftreten.
bei straftaten kann eine anzeige nicht zurückgezogen werden.
Betrug ist ohnehin ein Offizialdelikt, es sei denn es handelt sich lediglich um einen geringen Wert, was hier der Fall sein könnte. Eine Anzeige kann allerdings nicht zurückgezogen werden. Allerdings legst in einem Strafverfahren ja nicht du dich mit einem Unternehmen an, sondern der Staat.
Wenn die Polizei davon ausgeht, das ein Betrugsfall vorliegt, dann MUSS sie ermitteln, da Betrug ein Offizialdelikt ist.
Ich will das jedoch nicht, ich lege mich doch nicht mit einem Unternehmen an.
Tun sie auch nicht, das macht die Polizei.