Ist der e.K. Kann oder Istkaufmann?
Hallo!
Ich habe eine Frage. Und zwar geht es um die Rechtsform "e.K." (eingetragener Kaufmann).
Wie der Name es sagt, ist er irgendwo eingetragen (im Handelsregister, Abteilung A).
Das bedeutet doch, dass er ein Istkaufmann ist oder liege ich da falsch?
Es gibt nämlich noch einen nicht e.K., welcher nicht eingetragen ist aber sich (evtl., da bin ich mir nicht sicher) eintragen lassen kann und demnach ein Kannkaufmann ist.
Aber e.K. ist immer eingetragen wie ein Istkaufmann.
Ich habe im Netz (unter anderem in diesem Video) gesehen, dass e.K. ein Kannkaufmann ist.
Ich bin da etwas verwirrt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Der e.K. ist entweder Istkaufmann oder kannkaufmann. Eine e.k.der nicht eingetragen ist, gibt es nicht. Du meinst damit wahrscheinlich den kannkaufmann, dr sich freiwillig eintragen lassen kann.
Ja. Du musst auch mal ganz vorne anfangen. ein Blick ins Gesetz erleichtert die Sache. § 1 HGb Ist kaufmann ist jeder Gewerbebetrieb, der einen in Art und Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. dieser ist kaufmann mit aufnahme der gewerbetätigkeit; die eintragung ins HR hat nur deklaratorische wirkung (anzeigende wirkung).
§2 HGB wer einen in kaufmännischer weise eingerichteten geschäftsbetrieb nicht benötigt, ist kein kaufmann, sondern sogenannter Kleingewerbetreibender. Dieser kann sich aber freiwillig eintragen lassen, und wird somit zum Kaufmann. Die Eintragung hat dann konstitutive Wirkung (rechtsbegründende Wirkung)
Also nicht so schwer, wenn man das gesetz mal genau liest.
Vollkommen egal. Wenn die Firma des Kaufmanns im HR eingetragen ist, ist er jedenfalls Kann-Kaufmann. Ob er zusätzlich auch Ist-Kaufmann ist, weil er ein Handelsgewerbe i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB betreibt, ist unerheblich. Die Bezeichnung e.K. ist übrigens keine Rechtsform. Berechtigt und verpflichtet aus den Geschäften, die unter der Firma getätigt werden, wird immer die natürliche Person.
Ein Ist-Kaufmann muss übrigens nicht immer eingetragen sein. Das ist der Unterschied zwischen Sollen und Sein :)
Danke!
hmm.. Also uns wurde die Aufgabe zur Rechtsform: e.K. gegeben... das verwirrt mich nun wenn es offenbar keine Rechtsform ist (wie z.B. GmbH).
Außerdem muss ein Istkaufmann sich immer ins Handelsregister eintragen lassen wo hingegen ein Kannkaufmann es nicht muss, aber kann.
Also kann ein e.K. Kann aber auch Istkaufmann sein?
MfG
eben. Also ist man eingetragener Kaufmann, weil man Istkaufmann ist oder weil man sich als Kannkaufmann eingetragen lassen hat?
Dankesehr! Ich komme damit um ehrlich zu sein etwas durcheinander.